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Gestapelte Jahresausgaben des Titelschutz-Journals von 2019 bis 2026
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130 Treffer

Ausgaben Österreich 2016
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Titelschutz-Journal 13 – 08.12.2016
Anmelder
Carolin Zimmer,
Potsdamer Straße 20,
D – 63110 Rodgau
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • \"Praktische Tipps für das Weihnachtsfest – So werden Sie die perfekte Gastgeberin\"
  • \"Nützliche Tipps für das Weihnachtsfest – In 10 Schritten zur perfekten Gastgeberin\"
  • Praktische Tipps für das Weihnachtsfest
  • Nützliche Tipps für das Weihnachtsfest
in allen Wortverbindungen, Schreibweisen bzw. Darstellungsformen und grafischen Gestaltungen für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Fern-sehen, Film, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druckerzeugnisse, sowie digitale Speicher- und Wiedergabe­medien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimediaanwendungen.
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Titelschutz-Journal 13 – 08.12.2016
Anmelder
Günther Kromrei,
Schönbornstraße 14,
D – 63877 Sailauf
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Ist das hier schon Katalonien?
  • Wo geht\'s denn hier nach Katalonien?
  • Auf dem Weg nach Katalonien
  • Meine Reise nach Katalonien
  • Einmal nach Katalonien
  • Unterwegs nach Katalonien
in allen Wortverbindungen, Schreibweisen bzw. Darstellungsformen und grafischen Gestaltungen für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Fern-sehen, Film, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druckerzeugnisse, sowie digitale Speicher- und Wiedergabe­medien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimediaanwendungen.
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Titelschutz-Journal 13 – 08.12.2016
Anmelder
Dr. Kurt Greussing,
Weizeneggerstraße 5,
A – 6850 Dornbirn
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • LESBAR – Journal für Gegenverkehr aus Vorarlberg
  • Kampfplatz Islam
  • Streitfeld Islam
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 13 – 08.12.2016
Anmelder
UNVERZAGT VON HAVE
Rechtsanwälte PartGmbB,
Heimhuder Straße 71,
D – 20148 Hamburg
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • DER FLUCH DES KOH-I-NOOR
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Film, Fernsehen, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druck­erzeugnisse und digitale Speicher- und Wiedergabemedien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimedia-Anwendungen (z. B. CD-ROM).
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Titelschutz-Journal 13 – 08.12.2016
Anmelder
Bibliomed med. Verlagsgesellschaft mbH,
Stadtwaldpark 10,
D – 34212 Melsungen
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Die Stimme der Pflege
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 13 – 08.12.2016
Anmelder
Sony Music Entertainment Germany GmbH,
Balanstraße 73, Haus 31,
D – 81541 München
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • LiederZwerge
  • LiederZwerge – Musik für die Kleinen
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 13 – 08.12.2016
Anmelder
IRION | Kanzlei für Medienrecht,
Kleine Seilerstraße 1 (Nomis Quartier),
D – 20359 Hamburg
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
  • Life & Art – Journal für Kunst, Kultur und Lebensart
in allen Kombinationen, Darstellungsformen, Schreibweisen, insbesondere Groß- und Kleinschreibung, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln, Schriftarten und Zusätzen für alle Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druck­erzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD-ROM, CD-I und DVD, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising sowie Veranstaltungen aller Art, insbesondere Ausstellungen.
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Titelschutz-Journal 13 – 08.12.2016
Anmelder
RAUE LLP,
Potsdamer Platz 1,
D – 10785 Berlin
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Eine Liga für sich
  • Buschis Sechserkette
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Zusammensetzungen einschließlich Zusätzen und Untertiteln, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse aller Art, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen.
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Titelschutz-Journal 12 – 10.11.2016
Anmelder
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Christian Konle,
Wehrlestraße 13,
D – 81679 München
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • SCHLAGERCHAMPIONS
  • SCHLAGER-CHAMPION
  • Schlagerlove
  • Schlager-Love
in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Kombinationen, Abkürzungen, Abwandlungen, Schriftarten, Darstellungsformen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische sowie audiovisuelle Medien einschließlich Internet und Multi­media-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste), Bild-, Ton-, Bild/Ton- und Datenträger aller Art (insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-i, Internet), alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, Softwareerzeugnisse aller Art sowie Domainbezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, Merchandising sowie öffentliche Veranstaltungen und Dienstleistungen.
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Titelschutz-Journal 12 – 10.11.2016
Anmelder
Rechtsanwaltskanzlei Dr. R.-Fidelio Unger,
Arcostraße 3,
D – 80333 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:
  • Prinz von Palma
  • Prinz von Arenal
in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten und Zusätzen für alle Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I und DVD, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art, sowie sonstige Medien-Dienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising sowie für Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 12 – 10.11.2016
Anmelder
Helena Balasz,
Pflugstraße 19,
D – 86356 Neusäß
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • EDDA RELOADED
  • GÖTTERKIND
in allen Schreibweisen und grafischen Darstellungen.
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Titelschutz-Journal 12 – 10.11.2016
Anmelder
Mental-Suggesteur Franz Wruss,
Sonnenweg 3,
AT – 8132 Pernegg an der Mur
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Die Realität ist im Kopf
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Wort­verbindungen und Kombinationen zur Verwendung in allen Medien.
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Titelschutz-Journal 12 – 10.11.2016
Anmelder
Discovery Communications Deutschland
GmbH & Co. KG,
Sternstraße 5,
D – 80538 München
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Goldtimer – Wertanlage mit PS
in allen Abwandlungen, Schreibweisen, Wort- und Zeichenverbindungen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen sowie entsprechenden Zusätzen und Untertiteln für alle Medien wie Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Netzwerke sowie Offline- und Onlinedienste (einschließlich Internet, CD-Rom, CD-I, DVD und alle sonstigen CD-Derivate), Telekommunikations- und sonstige Mediendienstleistungen (einschließlich Unified Messaging, SMS, WAP), Ton-, Bild- und Datenträger sowie Software, Bücher und alle anderen Printmedien und Druckereierzeugnisse, Merchandising-Produkte, sonstige Medienprodukte, Eventbezeichnungen, Unterhaltungsshows, Veranstaltungen sowie Dienstleistungen jeglicher Art.
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Titelschutz-Journal 12 – 10.11.2016
Anmelder
UME GmbH,
Breitestraße 147-151,
D – 50667 Köln
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Rabenväter
in allen Schreibweisen, mit und ohne vor- oder nachgestelltem Artikel, Schriftarten, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien, Softwareerzeugnisse, Netzwerke einschließlich Multimediaanwendungen, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Onlinemedien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, öffentliche Veranstaltungen wie Messen und Ausstellungen sowie Plakate, Prospekte, Aufkleber und Merchandising in jeder Form sowie Dienstleistungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 12 – 10.11.2016
Anmelder
HERTIN und Partner PartG mbB
Rechts- und Patentanwälte,
Kurfürstendamm 54/55,
D – 10707 Berlin
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz für ein Bühnenwerk (Musiktheater und Schauspiel) in Anspruch für:
  • Adel verpflichtet
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 12 – 10.11.2016
Anmelder
Dr. Cronemeyer & Grulert
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Feldbrunnenstraße 27,
D – 20148 Hamburg
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Schlank an einem Tag
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 12 – 10.11.2016
Anmelder
UNVERZAGT VON HAVE
Rechtsanwälte PartGmbB,
Heimhuder Straße 71,
D – 20148 Hamburg
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • DIE GEISTER AUS DEM 3. STOCK
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Film, Fernsehen, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druck­erzeugnisse und digitale Speicher- und Wiedergabemedien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimedia-Anwendungen (z. B. CD-ROM).
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Titelschutz-Journal 12 – 10.11.2016
Anmelder
UNVERZAGT VON HAVE Rechtsanwälte mbH,
Heimhuder Straße 71,
D – 20148 Hamburg
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • GRAND
  • GRAND. Wir haben noch viel vor!
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, (Mobil-)Telefondienste, CR-ROM, CD-i, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher, Magazine und alle Printmedien.
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Titelschutz-Journal 12 – 10.11.2016
Anmelder
kurs plus GmbH,
Nymphenburger Straße 86,
D – 80636 München
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • FUNCTIONAL TRAINING MAGAZIN
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 12 – 10.11.2016
Anmelder
Christian Schmidt,
Robert-Schumann-Straße 12,
D – 63179 Obertshausen
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Schmidt-Überschrift
  • Schmidt-Überschriften
in allen Kombinationen und Schreibweisen, Darstellungsformen, Abkürzungen, Titelkombinationen für alle Medien, insbesondere Zeitschriften, Bücher und andere Print­medien.
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Titelschutz-Journal 11 – 13.10.2016
Anmelder
P. A. Konrad,
D – 63791 Karlstein
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Chichunu
  • Der kleine Chichunu
  • Ein Chichunu entdeckt die Welt
  • Ein Chichunu auf Reisen
in allen Wortverbindungen, Schreibweisen bzw. Darstellungsformen und grafischen Gestaltungen für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Fern-sehen, Film, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druckerzeugnisse, sowie digitale Speicher- und Wiedergabe­medien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimediaanwendungen.
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Titelschutz-Journal 11 – 13.10.2016
Anmelder
Katja Eckert,
Pfalzstraße 31,
D – 97688 Bad Kissingen
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Tackerlaune – das Heimwerkermagazin
  • Tackerlaune
  • Tackerlaune – das Magazin
  • Tackerlaune – Werkeln für Anfänger
in allen Wortverbindungen, Schreibweisen bzw. Darstellungsformen und grafischen Gestaltungen für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Bücher, Fernsehen, Film, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druckerzeugnisse, sowie digitale Speicher- und Wiedergabe­medien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimediaanwendungen.
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Titelschutz-Journal 11 – 13.10.2016
Anmelder
UNVERZAGT VON HAVE
Rechtsanwälte PartGmbB,
Heimhuder Straße 71,
D – 20148 Hamburg
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • AUS DEM NICHTS
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Film, Fernsehen, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druck­erzeugnisse und digitale Speicher- und Wiedergabemedien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimedia-Anwendungen (z. B. CD-ROM).
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Titelschutz-Journal 11 – 13.10.2016
Anmelder
Rechtsanwaltskanzlei Dr. v. Gamm,
Dr. Eva-Irina v. Gamm, LL.M (Eur.),
Bruckmannstraße 13,
D – 80638 München
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Leben mit Krebs
  • Leben mit Alzheimer
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für Zeitschriften und Online-Medien.
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Titelschutz-Journal 11 – 13.10.2016
Anmelder
Block Eigenverlag,
Hauptstraße 648,
A – 1040 Wien
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Schonai, der kleine Bonsai
  • Schonais Abenteuer
  • Kleiner Bonsai Schonai
  • Ollibert, das flinke Wiesel
  • Ollibert und seine Freunde
  • Ollibert und der Regenbogengrottenolm
in allen Kombinationen und Schreibweisen, Darstellungsformen, Abkürzungen, Titelkombinationen für alle Medien, insbesondere Zeitschriften, Bücher und andere Print­medien, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
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Kein Treffer bedeutet nicht, dass ein Titel frei ist. Das Titelschutz-Archiv enthält ausschließlich die Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal veröffentlicht wurden – nicht sämtliche bestehenden Werk- und Markentitel. Ein Werktitel entsteht auch ohne Anzeige, etwa mit dem Erscheinen eines Buches oder Films.

Wenn Sie vor einer Veröffentlichung Sicherheit brauchen, prüft die Titel- & Markenrecherche zusätzlich Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretitel sowie Marken, Firmen und Domains.

Was ist eine Titelschutzanzeige?

Eine Titelschutzanzeige dient der öffentlichen Ankündigung eines Werktitels, um Priorität für den Titel zu sichern. Das Titelschutz-Journal veröffentlicht regelmäßig Titelschutzanzeigen für Bücher, Filme, Software, Zeitschriften und andere Medien.

Das Titelschutz-Archiv umfasst veröffentlichte Titelschutzanzeigen seit Gründung des Titelschutz-Journals und ermöglicht eine strukturierte Recherche nach Medien- oder Werktitel, Erscheinungsjahr und Ausgabe.

Häufige Fragen zum Titelschutz-Archiv

Alle Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal, dem branchenüblichen Medium für Titelschutzanzeigen, veröffentlicht wurden – für die deutsche und die österreichische Ausgabe. Suchen können Sie nach Titelbegriff, Land, Erscheinungsjahr und Ausgabe. Die Jahresauswahl reicht bis 2002 zurück, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals.

Nein. Das Archiv deckt ausschließlich die hier veröffentlichten Titelschutzanzeigen ab. Werktitel entstehen aber auch ohne Anzeige – zum Beispiel mit dem Erscheinen eines Buches, dem Vorführen eines Films oder der Veröffentlichung einer Software. Ein Titel kann also längst belegt sein, ohne im Archiv zu stehen.

Für eine belastbare Vorabprüfung gibt es die Titel- & Markenrecherche, die weit über den eigenen Anzeigenbestand hinausgeht.

Geben Sie den gesuchten Titel oder einen prägnanten Bestandteil davon in das Suchfeld ein. Über die Auswahlfelder Land, Jahr und Ausgabe grenzen Sie das Ergebnis weiter ein; lassen Sie sie offen, wird der gesamte Bestand durchsucht. Suchen Sie im Zweifel lieber mit einem kürzeren Begriff – zu viele Wörter schränken die Treffer unnötig ein.

Bis ins Jahr 2002, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals. Die deutsche Ausgabe erscheint wöchentlich; die eigenständige österreichische Ausgabe kam im Juni 2009 dazu. Neue Titelschutzanzeigen kommen mit jeder erschienenen Ausgabe hinzu.

Die Recherche im Titelschutz-Archiv ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Kosten entstehen erst, wenn Sie selbst eine Titelschutzanzeige veröffentlichen oder eine Titel- & Markenrecherche beauftragen.

Das Archiv ist eine kostenlose Selbstrecherche in den im Titelschutz-Journal veröffentlichten Anzeigen – schnell, aber auf diesen Bestand begrenzt.

Die Titel- & Markenrecherche ist eine kostenpflichtige Auftragsrecherche: Erfahrene Rechercheure durchsuchen umfangreiche Datenbanken mit Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretiteln und werten das Ergebnis aus. Je nach Variante kommen Marken, Firmen und Domains hinzu. Die Preise finden Sie unter Preise & Termine.

Beauftragen Sie Ihre Anzeige über die Online-Beauftragung. Sie steht dann sofort im Titelschutz-Archiv und ist dort recherchierbar, noch vor dem Druck. Gedruckt erscheint sie in der nächsten Ausgabe. Was eine Anzeige kostet und wann Anzeigenschluss ist, lesen Sie unter Preise & Termine.

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