Durchsuchen Sie das Titelschutz-Archiv des Titelschutz-Journals nach veröffentlichten Titelschutzanzeigen. Recherchieren Sie nach Titelbegriff, Erscheinungsjahr, Ausgabe oder Land und finden Sie veröffentlichte Werk- und Medientitel.

Die Recherche ermöglicht eine schnelle Titelprüfung und hilft dabei, mögliche Konflikte mit bereits veröffentlichten Titeln zu erkennen. Über das Titelschutz-Archiv können bestehende Titel geprüft werden, bevor eine eigene Titelschutzanzeige veröffentlicht wird.

Das Archiv reicht bis in das Gründungsjahr 2002 zurück und umfasst die Ausgaben für Deutschland und Österreich. Die Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Neu beauftragte Titelschutzanzeigen erscheinen sofort im Archiv, noch vor dem Druck der Ausgabe.

Gestapelte Jahresausgaben des Titelschutz-Journals von 2019 bis 2026
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12 Treffer

Ausgaben Österreich 2016
Titelschutz-Journal 3 – 17.03.2016
Anmelder
Unter Hinweis auf § 80 UrhG sowie § 9 UWG nehme(n) ich/wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Pinienwälder – die Schönheit der Natur!
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 3 – 17.03.2016
Anmelder
Petra Strassmann,
A – 9073 Klagenfurt
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Kira und das Geheimnis des Smaragddorfes
  • Kira und das Geheimnis des blauseidenen Umhangs
in allen Wortverbindungen, Schreibweisen bzw. Darstellungsformen und grafischen Gestaltungen für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Fern-sehen, Film, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druckerzeugnisse, sowie digitale Speicher- und Wiedergabe­medien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimediaanwendungen.
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Titelschutz-Journal 3 – 17.03.2016
Anmelder
Schneiders & Behrendt
Rechtsanwälte Patentanwälte,
Huestraße 23,
D – 44787 Bochum
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
  • ABCD MEDIA
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Schreibweisen, insb. Groß- u. Kleinschreibung, Schriftarten, entsprechenden Untertiteln und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere in allen Printmedien und Druckereierzeugnissen, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Dienste (insb. Internet), sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, DVD, alle sonstigen CD-Derivate, Bild-, Ton-, und Datenträger aller Art sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Services, SMS, WAP), Merchandising, öffentliche Veranstaltungen sowie Dienstleistungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 3 – 17.03.2016
Anmelder
UME GmbH,
Breitestraße 147-151,
D – 50667 Köln
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Rabenmütter
in allen Schreibweisen, mit und ohne vor- oder nachgestelltem Artikel, Schriftarten, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien, Softwareerzeugnisse, Netzwerke einschließlich Multimediaanwendungen, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Onlinemedien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, öffentliche Veranstaltungen wie Messen und Ausstellungen sowie Plakate, Prospekte, Aufkleber und Merchandising in jeder Form sowie Dienstleistungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 3 – 17.03.2016
Anmelder
Rechtsanwälte Runge, Findeisen & Kollegen,
Gertrudenstraße 24-28,
D – 50667 Köln
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • energie.5
  • e.5
  • e⁵
  • Energie⁵
  • Energize⁵
  • Powerplus
  • Miscanthus
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für Druckschriften, Zeitungen, Zeitschriften, Print- und Online-Publikationen einschließlich Webseiten, Anwendungen für mobile Endgeräte, Offline- und Online-Diensten und sonstigen digitalen Medien.
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Titelschutz-Journal 3 – 17.03.2016
Anmelder
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie
§ 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Bing Bong and the Yong

Bing Bong & the Yong

Bing Bong and Yong

Bing Bong & Yong

in allen Wortverbindungen, Schreibweisen bzw. Darstellungsformen und grafischen Gestaltungen für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Fern-sehen, Film, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druckerzeugnisse, sowie digitale Speicher- und Wiedergabe­medien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimediaanwendungen.

Andreas Markert,
Ötztaler Straße 17,
D – 81373 München
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Bing Bong and the Yong
  • Bing Bong & the Yong
  • Bing Bong and Yong
  • Bing Bong & Yong
in allen Wortverbindungen, Schreibweisen bzw. Darstellungsformen und grafischen Gestaltungen für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Fern-sehen, Film, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druckerzeugnisse, sowie digitale Speicher- und Wiedergabe­medien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimediaanwendungen.
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Titelschutz-Journal 3 – 17.03.2016
Anmelder
Dr. Andreas Bäcker,
Siebenbürgenstraße 15,
D – 64295 Darmstadt
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Sweet Transvestite
  • Schwarz auf Fleisch
  • Mein eigenes Ding
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 3 – 17.03.2016
Anmelder
Schneiders & Behrendt
Rechtsanwälte Patentanwälte,
Huestraße 23,
D – 44787 Bochum
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • KINDERHEIMWATCH
  • ANTIKORRUPT KINDERHEIMWATCH
  • JUGENDHILFEWATCH
  • ANTIKORRUPT JUGENDHILFEWATCH
  • BISCHOFSKONFERENZWATCH
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Schreibweisen, insb. Groß- u. Kleinschreibung, Schriftarten, entsprechenden Untertiteln und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere in allen Printmedien und Druckereierzeugnissen, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Dienste (insb. Internet), sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, DVD, alle sonstigen CD-Derivate, Bild-, Ton-, und Datenträger aller Art sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Services, SMS, WAP), Merchandising, öffentliche Veranstaltungen sowie Dienstleistungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 3 – 17.03.2016
Anmelder
ATHENA-Verlag e.K.,
Mellinghofer Straße 126,
D – 46047 Oberhausen
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Lexikon der Kunstpädagogik
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 3 – 17.03.2016
Anmelder
MTS GmbH Management Töne Stallmeyer,
Pleistermühlenweg 194,
D – 48157 Münster
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Ladies Night
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Fernsehen (Fernsehserie, Fernsehfilm, Fernsehspiel, Formate), Kinofilm, Online-Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen (z. B. CD-Rom, DVD), Veranstaltungsnahmen, Hörfunk, Druck­erzeugnisse und Bücher auf.
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Titelschutz-Journal 3 – 17.03.2016
Anmelder
Schneiders & Behrendt
Rechtsanwälte Patentanwälte,
Huestraße 23,
D – 44787 Bochum
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
  • Antikorrupt
  • Antikorrupt Deutschland
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Schreibweisen, insb. Groß- u. Kleinschreibung, Schriftarten, entsprechenden Untertiteln und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere in allen Printmedien und Druckereierzeugnissen, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Dienste (insb. Internet), sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, DVD, alle sonstigen CD-Derivate, Bild-, Ton-, und Datenträger aller Art sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Services, SMS, WAP), Merchandising, öffentliche Veranstaltungen sowie Dienstleistungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 3 – 17.03.2016
Anmelder
P. A. Konrad,
D – 63791 Karlstein
Unter Hinweis auf Ã�§ 80 UrhG, Ã�§ 9 UWG (Österreich) sowie Ã�§ 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch fÃ�¼r:
  • Hati und das Elefantenbaby
  • Hati & das Elefantenbaby
  • Hati, das Elefantenbaby
  • Hati � das Elefantenbaby
in allen Wortverbindungen, Schreibweisen bzw. Darstellungsformen und grafischen Gestaltungen f�¼r alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschr�¤nkt zu sein, f�¼r Fern-sehen, Film, Video, Video on Demand, H�¶rfunk und Druckerzeugnisse, sowie digitale Speicher- und Wiedergabe�­medien, einschlie��lich Onlinedienste, Internet und Multimediaanwendungen.
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Kein Treffer bedeutet nicht, dass ein Titel frei ist. Das Titelschutz-Archiv enthält ausschließlich die Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal veröffentlicht wurden – nicht sämtliche bestehenden Werk- und Markentitel. Ein Werktitel entsteht auch ohne Anzeige, etwa mit dem Erscheinen eines Buches oder Films.

Wenn Sie vor einer Veröffentlichung Sicherheit brauchen, prüft die Titel- & Markenrecherche zusätzlich Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretitel sowie Marken, Firmen und Domains.

Was ist eine Titelschutzanzeige?

Eine Titelschutzanzeige dient der öffentlichen Ankündigung eines Werktitels, um Priorität für den Titel zu sichern. Das Titelschutz-Journal veröffentlicht regelmäßig Titelschutzanzeigen für Bücher, Filme, Software, Zeitschriften und andere Medien.

Das Titelschutz-Archiv umfasst veröffentlichte Titelschutzanzeigen seit Gründung des Titelschutz-Journals und ermöglicht eine strukturierte Recherche nach Medien- oder Werktitel, Erscheinungsjahr und Ausgabe.

Häufige Fragen zum Titelschutz-Archiv

Alle Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal, dem branchenüblichen Medium für Titelschutzanzeigen, veröffentlicht wurden – für die deutsche und die österreichische Ausgabe. Suchen können Sie nach Titelbegriff, Land, Erscheinungsjahr und Ausgabe. Die Jahresauswahl reicht bis 2002 zurück, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals.

Nein. Das Archiv deckt ausschließlich die hier veröffentlichten Titelschutzanzeigen ab. Werktitel entstehen aber auch ohne Anzeige – zum Beispiel mit dem Erscheinen eines Buches, dem Vorführen eines Films oder der Veröffentlichung einer Software. Ein Titel kann also längst belegt sein, ohne im Archiv zu stehen.

Für eine belastbare Vorabprüfung gibt es die Titel- & Markenrecherche, die weit über den eigenen Anzeigenbestand hinausgeht.

Geben Sie den gesuchten Titel oder einen prägnanten Bestandteil davon in das Suchfeld ein. Über die Auswahlfelder Land, Jahr und Ausgabe grenzen Sie das Ergebnis weiter ein; lassen Sie sie offen, wird der gesamte Bestand durchsucht. Suchen Sie im Zweifel lieber mit einem kürzeren Begriff – zu viele Wörter schränken die Treffer unnötig ein.

Bis ins Jahr 2002, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals. Die deutsche Ausgabe erscheint wöchentlich; die eigenständige österreichische Ausgabe kam im Juni 2009 dazu. Neue Titelschutzanzeigen kommen mit jeder erschienenen Ausgabe hinzu.

Die Recherche im Titelschutz-Archiv ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Kosten entstehen erst, wenn Sie selbst eine Titelschutzanzeige veröffentlichen oder eine Titel- & Markenrecherche beauftragen.

Das Archiv ist eine kostenlose Selbstrecherche in den im Titelschutz-Journal veröffentlichten Anzeigen – schnell, aber auf diesen Bestand begrenzt.

Die Titel- & Markenrecherche ist eine kostenpflichtige Auftragsrecherche: Erfahrene Rechercheure durchsuchen umfangreiche Datenbanken mit Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretiteln und werten das Ergebnis aus. Je nach Variante kommen Marken, Firmen und Domains hinzu. Die Preise finden Sie unter Preise & Termine.

Beauftragen Sie Ihre Anzeige über die Online-Beauftragung. Sie steht dann sofort im Titelschutz-Archiv und ist dort recherchierbar, noch vor dem Druck. Gedruckt erscheint sie in der nächsten Ausgabe. Was eine Anzeige kostet und wann Anzeigenschluss ist, lesen Sie unter Preise & Termine.

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