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Gestapelte Jahresausgaben des Titelschutz-Journals von 2019 bis 2026
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Ausgaben Deutschland 2007
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2007
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Rhein-Journal,
Schmiedestraße 53, 40227 Düsseldorf
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • RHEIN JOURNAL
  • RHEINLAND JOURNAL
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2007
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Madsack Supplement GmbH & Co. KG,
Stiftstr. 2, 30159 Hannover
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Berliner Filmschätze
  • Hamburger Filmschätze
  • Frankfurter Filmschätze
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2007
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A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH,
Annette Engelhardt,
Margeritenweg 2,
D-83109 Großkarolinenfeld
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Plüsch Charts
  • Plüsch Hits
  • Plüsch Parade
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen; als Reihentitel sowie für alle Medien, insbesondere Tonträger, Tonwerke, Filmwerke, Bildtonträger; Eventbezeichnungen, Internetforen, Internetsites; Off- und Online-Dienste; für MD, DVD, CD-I, CD-ROM; Software für Film, Hörfunk und Musik; als Sammlung und Veröffentlichung von Musikcharts im Internet und in/auf Printmedien aller Art.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2007
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Rechtsanwälte Wedel und Finster,
Tegernseer Landstraße 75,
81539 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Ein Ferienhaus in Marrakesch
in allen Wortverbindungen, Schreib- bzw. Darstellungsweisen und graphischen Gestaltungen für alle Medien.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2007
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Marvin Musik e.K.,
Scherpenberger Str. 25,
D-47443 Moers
Unter Hinweis auf die §§5 Abs. 3, 15 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • CHANICE
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen, als Reihentitel, sowie für alle Medien, insbesondere Tonträger, Tonwerke, Filmwerke, Bildtonträger, Eventbezeichnungen, Internetforen und Internetsites, Off- und Onlinedienste, für MD, DVD, CD-R, CD-ROM, Software für Film, Hörfunk und Musik, Merchandising aller Art.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2007
Anmelder
Rechtsanwalt Christian Schmoll,
Kaiserplatz 2,
80803 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Auftraggeber Titelschutz in Anspruch für:
  • KIDS TV
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und –Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2007
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ekra invest Consulting & Invest
Jalan Cisitu Indah VI, No. 3
40135 Bandung, Indonesien
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für die Titel:
  • Perlen aus Makassar
  • Perlen aus Surabaya
  • Moderne Perlen aus Jakarta
  • Moderner Schmuck aus Jakarta
  • Perlen in der indonesischen Mode
  • Mit Perlen bestickte Mode aus Indonesien
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2007
Anmelder
Rechtsanwalt Christian Schmoll,
Kaiserplatz 2,
80803 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Auftraggeber Titelschutz in Anspruch für:
  • Architektur & Garten
  • Architektur und Garten
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und –Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2007
Anmelder
arina consult,
Kilianstraße 121,
90425 Nürnberg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für die Titel:
  • ImmoGefühl – Immobilien zum Verlieben
  • Immo-Gefühl – Immobilien zum Verlieben
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2007
Anmelder
Rechtsanwalt Ralf Rösler,
Wieselweg 8,
32051 Herford
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
  • reisen & genießen
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für Druckschriften und elektronische Medien.
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2007
Anmelder
Peter L.H. Schwenkow,
Potsdamer Str. 58,
10785 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Versuch macht klug
in allen Kombinationen, Schreibweisen und Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2007
Anmelder
IT Verlag für Informationstechnik GmbH,
Rudolf-Diesel-Ring 32,
82054 Sauerlach
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • CIO Award & Konferenz
  • CIO Award & Event
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2007
Anmelder
HWK Verlag,
zu Händen von Herr Hans-Werner Kummerow,
Markgrafenstraße 23,
91717 Wassertrüdingen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für uns selbst, bzw. für eine durch uns vertretene Person, für die Titel:
  • Totschlag im Amt
  • Manslaughter on Duty
in allen Schreibweisen, sämtlichen Darstellungsformen, Schriftarten und Wortverbindungen, graphischen Gestatungen, Abwandlungen und Abkürzungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse und Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und/oder digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

Alle juristischen und natürlichen Personen, die Rechte an diesen Titeln bereits innehaben sollten, werden höflich gebeten, sich unter Nachweis Ihrer Rechte innerhalb von einem Monat ab Erscheinen dieser Anzeige zu melden.
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2007
Anmelder
Alles Gute Verlag Ltd.
Jean Scharf,
Adolfstraße 5, 39646 Oebisfelde
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • LEONI
  • MARA
  • CAROLA
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2007
Anmelder
DMAX TV GmbH & Co. KG,
Marc Rasmus,
Maximilianstraße 13, 80539 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Berlin Ink – Tattoos fürs Leben
  • Hamburg Ink – Tattoos fürs Leben
  • Köln Ink – Tattoos fürs Leben
  • Cologne Ink – Tattoos fürs Leben
  • München Ink – Tattoos fürs Leben
  • Munich Ink – Tattoos fürs Leben
  • Die Umzieher
  • Drei Freunde geben sich die Kugel
  • Die Flipperkönige
  • Die Muskelmacher (Untertitel: Schweiß, Schmerz und harte Männer)
  • Schweiß, Schmerz und harte Männer (Untertitel: Die Muckibude von St. Georg)
  • Olympic Fitness (Untertitel: Die Kraftprotze vom Kiez)
  • Die Bankdrücker (Untertitel: Schweiß, Schmerz und harte Männer)
  • Die Eisenstemmer (Untertitel: Schweiß, Schmerz und harte Männer)
  • Die Körpermacher (Untertitel: Der Schweiß des Kiezes)
  • Die Muckibude (Untertitel: So riecht der Kiez)
  • Die Bizepsmacher (Untertitel: So riecht St. Georg)
  • Die Muckibude vom Kiez (Untertitel: Wo Männer noch Männer sind)
  • Kerle aus Stahl (Untertitel: Ein Leben für die Traumfigur)
  • Die Jungs vom Kiez (Untertitel: Ein Leben in der Muckibude)
  • Die Männer vom Kiez (Untertitel: Zuhause in der Muckibude)
  • Die Stahlkammer (Untertitel: Die Männer aus der Muckibude)
  • Stahl, Schweiß und Tränen (Untertitel: Das Leben in der Muckibude)
  • Ich bin schön (Untertitel: Ein Leben in der Muckibude)
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen und/oder Kombinationen für Filmwerke in sämtlichen Medien, insbesondere Fernsehen (Sende und Kabelweiterleitungsrechte), Bildtonträger (insbs. Videogrammrechte), Online und On Demand Dienste, Printmedien (Bücher und weitere Druckerzeugnisse), Internet sowie für sonstige andere audiovisuelle, elektronische und digitalen Medien und Netzwerke, Telekommunikationsleistungen (z.B. SMS, WAP) Audio und Teletextdienste, Software jeder Art.
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2007
Anmelder
Achim Frenzel,
Sternstraße 27a, 47918 Tönisvorst
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • MEC 30 – MATHEMATICAL ELEMENTARY CELL 30
  • MEC 30
  • MEC
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien.
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2007
Anmelder
RTL Television GmbH,
Aachener Str. 1036, 50858 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Die Weltmeister
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien einschließlich Merchandising.
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2007
Anmelder
medialog GmbH & Co. KG,
Medienplatz 1, 76571 Gaggenau
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Brand neu
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien.
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Titelschutz-Journal 49 – 06.12.2007
Anmelder
Mädchen sucht Kleid,
Bonner Straße 239a,
50968 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Mädchen sucht Kleid
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 49 – 06.12.2007
Anmelder
TVN Content GmbH & Co.KG,
An der Halle 400,
24143 Kiel
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Wahnsinn Wacken
In allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schreibweisen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen, Video, Telekommunikation und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Online- und Offline-Diensten, Online- und Offline-Medien und Produkte, Internet-Domains, Konzert-, Festival-, Musik-, Musical- und andere Veranstaltungen, Bühnenshows, Merchandising- und Druckerzeugnisse sowie Literatur, insbesondere Zeitschriften, Newsletter, Bücher und andere Printmedien und Publikationen, Bild-, Ton-, Bildton- und Datenträger jeder Art.
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Titelschutz-Journal 49 – 06.12.2007
Anmelder
Rechtsanwalt Christian Schmoll,
Kaiserplatz 2,
80803 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Auftraggeber Titelschutz in Anspruch für:
  • Best Buy
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und –Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 49 – 06.12.2007
Anmelder
Rechtsanwälte Unverzagt – von Have,
Rothenbaumchaussee 43, 20148 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Wessi–Ossi
  • Ossi–Wessi
  • Ossi – Wessi
  • Wessi – Ossi
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Film, Fernsehen, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druckerzeugnisse und digitale Speicher- und Wiedergabemedien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimedia-Anwendungen (z.B. CD-ROM).
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Titelschutz-Journal 49 – 06.12.2007
Anmelder
Lichte Rechtsanwälte,
Dr. Christian Freudenberg,
Alte Rabenstraße 1,
20148 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für die Titel:
  • NINA
  • NINA LEBT
  • RETTET NINA
in allen Schreibweisen, sämtlichen Darstellungsformen, Schriftarten und Wortverbindungen, graphischen Gestaltungen, Abwandlungen und Abkürzungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse und Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und/oder digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).
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Titelschutz-Journal 49 – 06.12.2007
Anmelder
DMAX TV GmbH & Co. KG,
Maximilianstraße 13,
80539 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • 70° West – Mit dem Bike bis ans Ende der Welt
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen und/oder Kombinationen für Filmwerke in sämtlichen Medien, insbesondere Fernsehen (Sende und Kabelweiterleitungsrechte), Bildtonträger (insbs. Videogrammrechte), Online und On Demand Dienste, Printmedien (Bücher und weitere Drucker-zeugnisse),Internet sowie für sonstige andere audiovisuelle, elektronische und digitalen Medien und Netzwerke, Telekommunikationsleistugen (z.B. SMS, WAP) Audio und Teletextdienste, Software jeder Art.in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen und/oder Kombinationen für Filmwerke in sämtlichen Medien, insbesondere Fernsehen (Sende und Kabelweiterleitungsrechte), Bildtonträger (insbs. Videogrammrechte), Online- und On Demand-Dienste, Printmedien (Bücher und weitere Druckerzeugnisse),Internet sowie für sonstige andere audiovisuelle, elektronische und digitalen Medien und Netzwerke, Telekommunikationsleistugen (z.B. SMS, WAP) Audio und Teletextdienste, Software jeder Art.
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Titelschutz-Journal 49 – 06.12.2007
Anmelder
arina consult,
Kilianstraße 121,
90425 Nürnberg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für die Titel:
  • Immosensation
  • Immo-Sensation
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Kein Treffer bedeutet nicht, dass ein Titel frei ist. Das Titelschutz-Archiv enthält ausschließlich die Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal veröffentlicht wurden – nicht sämtliche bestehenden Werk- und Markentitel. Ein Werktitel entsteht auch ohne Anzeige, etwa mit dem Erscheinen eines Buches oder Films.

Wenn Sie vor einer Veröffentlichung Sicherheit brauchen, prüft die Titel- & Markenrecherche zusätzlich Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretitel sowie Marken, Firmen und Domains.

Was ist eine Titelschutzanzeige?

Eine Titelschutzanzeige dient der öffentlichen Ankündigung eines Werktitels, um Priorität für den Titel zu sichern. Das Titelschutz-Journal veröffentlicht regelmäßig Titelschutzanzeigen für Bücher, Filme, Software, Zeitschriften und andere Medien.

Das Titelschutz-Archiv umfasst veröffentlichte Titelschutzanzeigen seit Gründung des Titelschutz-Journals und ermöglicht eine strukturierte Recherche nach Medien- oder Werktitel, Erscheinungsjahr und Ausgabe.

Häufige Fragen zum Titelschutz-Archiv

Alle Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal, dem branchenüblichen Medium für Titelschutzanzeigen, veröffentlicht wurden – für die deutsche und die österreichische Ausgabe. Suchen können Sie nach Titelbegriff, Land, Erscheinungsjahr und Ausgabe. Die Jahresauswahl reicht bis 2002 zurück, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals.

Nein. Das Archiv deckt ausschließlich die hier veröffentlichten Titelschutzanzeigen ab. Werktitel entstehen aber auch ohne Anzeige – zum Beispiel mit dem Erscheinen eines Buches, dem Vorführen eines Films oder der Veröffentlichung einer Software. Ein Titel kann also längst belegt sein, ohne im Archiv zu stehen.

Für eine belastbare Vorabprüfung gibt es die Titel- & Markenrecherche, die weit über den eigenen Anzeigenbestand hinausgeht.

Geben Sie den gesuchten Titel oder einen prägnanten Bestandteil davon in das Suchfeld ein. Über die Auswahlfelder Land, Jahr und Ausgabe grenzen Sie das Ergebnis weiter ein; lassen Sie sie offen, wird der gesamte Bestand durchsucht. Suchen Sie im Zweifel lieber mit einem kürzeren Begriff – zu viele Wörter schränken die Treffer unnötig ein.

Bis ins Jahr 2002, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals. Die deutsche Ausgabe erscheint wöchentlich; die eigenständige österreichische Ausgabe kam im Juni 2009 dazu. Neue Titelschutzanzeigen kommen mit jeder erschienenen Ausgabe hinzu.

Die Recherche im Titelschutz-Archiv ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Kosten entstehen erst, wenn Sie selbst eine Titelschutzanzeige veröffentlichen oder eine Titel- & Markenrecherche beauftragen.

Das Archiv ist eine kostenlose Selbstrecherche in den im Titelschutz-Journal veröffentlichten Anzeigen – schnell, aber auf diesen Bestand begrenzt.

Die Titel- & Markenrecherche ist eine kostenpflichtige Auftragsrecherche: Erfahrene Rechercheure durchsuchen umfangreiche Datenbanken mit Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretiteln und werten das Ergebnis aus. Je nach Variante kommen Marken, Firmen und Domains hinzu. Die Preise finden Sie unter Preise & Termine.

Beauftragen Sie Ihre Anzeige über die Online-Beauftragung. Sie steht dann sofort im Titelschutz-Archiv und ist dort recherchierbar, noch vor dem Druck. Gedruckt erscheint sie in der nächsten Ausgabe. Was eine Anzeige kostet und wann Anzeigenschluss ist, lesen Sie unter Preise & Termine.

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