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Gestapelte Jahresausgaben des Titelschutz-Journals von 2019 bis 2026
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693 Treffer

Ausgaben Deutschland 2012
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
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MDV Papier- und Kunststoffveredelung GmbH,
An der Pfingstweide 3,
D – 63791 Karlstein
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • MDV – Das Magazin
  • MDV – Das Magazin für Papier und Folie
  • MDV – Das Papier- und Folienmagazin
  • MDV – Der Papierbeschichter
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
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GRAEF Rechtsanwälte,
Jungfrauenthal 8,
D – 20149 Hamburg
(www.graef.eu)
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • BÜCHERSTERN
in allen Schreibweisen, für Druckschriften, Bücher und Buchreihen.
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
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Dirk Schneider,
Weltzienstraße 24,
D – 76135 Karlsruhe
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Jesus Christus Quantenphysiker
in allen Schreibweisen, Wortkombinationen, Darstellungsformen und in allen Medien.
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
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Eisenführ, Speiser & Partner
Patentanwälte Rechtsanwälte,
Johannes-Brahms-Platz 1,
D – 20355 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
  • Manipuliert?!
  • Manipuliert
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Titelkombinationen, Wort- und Zeichenverbindungen für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen und Hörfunk, für Print- und Druckerzeugnisse aller Art, insbesondere Zeitschriften, Newsletter, Bücher und andere Printmedien und Publikationen, für Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, insbesondere auch für CD-Rom, DVD, CD-I, für elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien sowie für Software-Erzeugnisse, Telekommunikationsdienstleistungen, Internet und Intranet.
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
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HerrlichStark Konzept-Gestaltung-Werbung,
Regensburger Straße 15,
D – 10777 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Herrlich – Stark – sein
  • Herrlich – Stark – sein.de
  • herrlich und stark sein
  • herrlichundstarksein.de
  • Wirsindherrlichundstark.de
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Wort-Bildmarken, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und/oder grafischen Darstellungen & Gestaltungen, Zusammensetzungen, Untertiteln und Titelkombinationen für alle Medien.
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
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Hermanns Wagner Brück Rechtsanwälte,
Kaiser-Wilhelm-Ring 41,
D – 40545 Düsseldorf
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
  • Alu in Kabeln
  • Alu-in-Kabeln
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Wortverbindungen, Titelkombination, Abwandlungen, Abkürzungen, grafischen Darstellungen, Untertiteln, Zusammensetzungen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere für Film, Fernsehen, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und –Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP, GPRS), sowie für Bücher und alle Printmedien und Druckerzeug­nisse, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
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d.u.r.a. real GmbH,
Stahlheimer Straße 17,
D – 10439 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • www.durareal – berlin – mitte.de
  • www.durareal – berlin – steglitz.de
  • www.durareal – berlin – gruenwald.de
  • www.durareal – berlin – kreuzberg.de
in allen Schreibweisen, Titel- und Wortverbindungen, Schriftarten, Darstellungsformen und Gestaltungen.
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
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NESSELHAUF Rechtsanwälte,
Alsterchaussee 40,
D – 20149 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Radio38 Braunschweig
  • Radio38 Wolfsburg
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, für alle Medien.
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
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PICOT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Kaiser-Wilhelm-Ring 34,
D – 50672 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Auftraggeber Titelschutz in Anspruch für:
  • Pflegenavigator Deutschland
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie für elektronische und digitale Medien (off- und online).
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
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Network Movie Film- und Fernsehproduktion GmbH & Co. KG,
Steinhöft 11,
D – 20459 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Irgendwas ist immer
  • Wir machen durch bis morgen früh
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Video on Demand, Video, Film, elektronische, digitale (Online- und Offline-Dienste in allen technischen Verfahren) und audiovisuellen Medien, z. B. Internet, Intranet, im Mobile Business in jeder Nutzungsform, z. B. für Mobilephones, PDA, etc., z. B. als SMS, MMS-Bilder/Videos/Fotos und Klingeltöne in jeder Nutzungsart sowie Veranstaltungen in jeder Form, Softwareerzeugnisse, Musi­cals, Bühnenwerke und Merchandising in jeglicher Form.
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
Anmelder
NESSELHAUF Rechtsanwälte,
Alsterchaussee 40,
D – 20149 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir im Auftrag eines Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Meine Woche
in allen Kombinationen, Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, sonstige elektronische Medien und Netzwerke.
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
Anmelder
probono Fernsehproduktion GmbH,
Krebsgasse 5-11,
D – 50667 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Wem gehört NRW?
  • Wem gehört Deutschland?
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
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Wolfgang Allgäuer,
Halden 18,
A – 6833 Klaus
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Die Burn-in Strategie
in allen möglichen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Darstellungen, entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse und Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, audiovisuelle und elektronische und/oder digitale Medien (einschl. Multimedia-Anwendungen, Online- und Offline-Dienste) und Netzwerke, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
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Paddle-Arena Aschaffenburg,
Godelsberg 4,
D – 63739 Aschaffenburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • www.komm-paddle.com
  • www.kommpaddle.de
  • www.komm-paddle.de
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien.
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Titelschutz-Journal 51 – 18.12.2012
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interscience film gmbh,
Ziegelhäuser Landstraße 23,
D – 69120 Heidelberg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Deutschland-Saga
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen sowie für alle Zwecke.
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Titelschutz-Journal 50 – 11.12.2012
Anmelder
Michael E. Brieden,
Michael E. Brieden Verlag GmbH,
Gartroper Straße 42,
D – 47138 Duisburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • HiFi Vision
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Kombinationen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschl. Ton- sowie Bild-Ton-Träger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste und Internet, CD-ROM, CD-I und Telekommunikationsdienstleistungen (einschl. UMS, SMS WAP, GPRS), sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien und Druck­erzeugnisse, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art, sowie Merchandisingprodukte jeder Art.
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Titelschutz-Journal 50 – 11.12.2012
Anmelder
Christian Wolf,
Zabala 1372, App. 43,
UY – 11000 Montevideo
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Der Krisen-Kompass – Wie Sie sich und Ihr Geld vor Staat und Banken schützen
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, insbesondere zur Verwendung in allen Printmedien, elektronischen und digitalen Medien, online Bereitstellen und Versenden von elektronischen Publikationen.
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Titelschutz-Journal 50 – 11.12.2012
Anmelder
Vierlinger Marketing-Service und Verlags-GmbH,
Reichenberger Straße 47,
D – 94036 Passau
Werner.Vierlinger@gmx.de
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • AMG Auto Mode Gastro
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 50 – 11.12.2012
Anmelder
NESSELHAUF Rechtsanwälte,
Alsterchaussee 40,
D – 20149 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Radio Braunschweig
  • Radio BS
  • Radio Wolfsburg
  • Radio WOB
in allen Kombinationen, Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, sonstige elektronische Medien und Netzwerke.
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Titelschutz-Journal 50 – 11.12.2012
Anmelder
Presse- und Medienbüro Rainer Kell,
Postfach 431303,
D – 86073 Augsburg
Am Flutgraben 5
D – 86316 Friedberg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • www.elrincon.eu
  • www.palmakurier.eu
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 50 – 11.12.2012
Anmelder
Bavaria Film GmbH,
Bavariafilmplatz 7,
D – 82031 Geiselgasteig
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Miss Sixty
in allen Wortverbindungen, Schreib- bzw. Darstellungs­weisen und grafischen Gestaltungen für alle Medien.
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Titelschutz-Journal 50 – 11.12.2012
Anmelder
Rechtsanwalt Tim M. Kohaupt,
Maternusstraße 20,
D – 50996 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für meinen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Die Inkasso-Detektive
in allen Schreibweisen, Zusammensetzungen, Schriftarten, Wort- und Zeichenverbindungen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Titelkombinationen, allen Arten der grafischen Darstellung für alle Medien, einschließlich Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Film- und Tonwerke, Fernsehen, Tonträgerpromotion, Audiotexte, DVD und MD (MiniDisc), CD-Rom, CDs, CD-R, CD-I, Domains und andere Datenträger sowie für sonstige audiovisuelle, digitale und elektronische Medien und Netzwerke, z. B. Internet, Intranet, Extranet, einschließlich Offline- und Online-Dienste, sämtliche sonstige Daten- und Kommunikations-Dienste und -Netze u. ä. für Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Veranstaltungen jeder Form, Bühnenwerke und Aufführungen jeder Art, sowie Merchandising in jeglicher Form.
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Titelschutz-Journal 50 – 11.12.2012
Anmelder
Christoph Barth,
creative business consulting,
Kienbachstraße 7,
D – 82211 Herrsching/Ammersee
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • digitale Druckveredelung
  • print4D
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 50 – 11.12.2012
Anmelder
ekra invest,
Jl. Cisitu Indah VI, No. 3,
RI – 40125 Bandung
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • EKRA – Indonesia live
  • EKRA – einfach indonesisch
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CDI, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMTS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 50 – 11.12.2012
Anmelder
polyband Medien GmbH,
Balanstraße 73, Haus 11,
D – 81541 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Die Nordsee – Unser Meer
  • UM KLASSEN BESSER – Regeln sind dazu da um gebrochen zu werden
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Kein Treffer bedeutet nicht, dass ein Titel frei ist. Das Titelschutz-Archiv enthält ausschließlich die Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal veröffentlicht wurden – nicht sämtliche bestehenden Werk- und Markentitel. Ein Werktitel entsteht auch ohne Anzeige, etwa mit dem Erscheinen eines Buches oder Films.

Wenn Sie vor einer Veröffentlichung Sicherheit brauchen, prüft die Titel- & Markenrecherche zusätzlich Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretitel sowie Marken, Firmen und Domains.

Was ist eine Titelschutzanzeige?

Eine Titelschutzanzeige dient der öffentlichen Ankündigung eines Werktitels, um Priorität für den Titel zu sichern. Das Titelschutz-Journal veröffentlicht regelmäßig Titelschutzanzeigen für Bücher, Filme, Software, Zeitschriften und andere Medien.

Das Titelschutz-Archiv umfasst veröffentlichte Titelschutzanzeigen seit Gründung des Titelschutz-Journals und ermöglicht eine strukturierte Recherche nach Medien- oder Werktitel, Erscheinungsjahr und Ausgabe.

Häufige Fragen zum Titelschutz-Archiv

Alle Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal, dem branchenüblichen Medium für Titelschutzanzeigen, veröffentlicht wurden – für die deutsche und die österreichische Ausgabe. Suchen können Sie nach Titelbegriff, Land, Erscheinungsjahr und Ausgabe. Die Jahresauswahl reicht bis 2002 zurück, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals.

Nein. Das Archiv deckt ausschließlich die hier veröffentlichten Titelschutzanzeigen ab. Werktitel entstehen aber auch ohne Anzeige – zum Beispiel mit dem Erscheinen eines Buches, dem Vorführen eines Films oder der Veröffentlichung einer Software. Ein Titel kann also längst belegt sein, ohne im Archiv zu stehen.

Für eine belastbare Vorabprüfung gibt es die Titel- & Markenrecherche, die weit über den eigenen Anzeigenbestand hinausgeht.

Geben Sie den gesuchten Titel oder einen prägnanten Bestandteil davon in das Suchfeld ein. Über die Auswahlfelder Land, Jahr und Ausgabe grenzen Sie das Ergebnis weiter ein; lassen Sie sie offen, wird der gesamte Bestand durchsucht. Suchen Sie im Zweifel lieber mit einem kürzeren Begriff – zu viele Wörter schränken die Treffer unnötig ein.

Bis ins Jahr 2002, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals. Die deutsche Ausgabe erscheint wöchentlich; die eigenständige österreichische Ausgabe kam im Juni 2009 dazu. Neue Titelschutzanzeigen kommen mit jeder erschienenen Ausgabe hinzu.

Die Recherche im Titelschutz-Archiv ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Kosten entstehen erst, wenn Sie selbst eine Titelschutzanzeige veröffentlichen oder eine Titel- & Markenrecherche beauftragen.

Das Archiv ist eine kostenlose Selbstrecherche in den im Titelschutz-Journal veröffentlichten Anzeigen – schnell, aber auf diesen Bestand begrenzt.

Die Titel- & Markenrecherche ist eine kostenpflichtige Auftragsrecherche: Erfahrene Rechercheure durchsuchen umfangreiche Datenbanken mit Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretiteln und werten das Ergebnis aus. Je nach Variante kommen Marken, Firmen und Domains hinzu. Die Preise finden Sie unter Preise & Termine.

Beauftragen Sie Ihre Anzeige über die Online-Beauftragung. Sie steht dann sofort im Titelschutz-Archiv und ist dort recherchierbar, noch vor dem Druck. Gedruckt erscheint sie in der nächsten Ausgabe. Was eine Anzeige kostet und wann Anzeigenschluss ist, lesen Sie unter Preise & Termine.

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