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Gestapelte Jahresausgaben des Titelschutz-Journals von 2019 bis 2026
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Ausgaben Deutschland 2013
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
Eisenführ Speiser,
Patentanwälte Rechtsanwälte PartGmbB,
Am Kaffee-Quartier 3,
D – 28217 Bremen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für:
  • People before Paper
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten, Titelkombinationen, Wort- und Zeichenverbindungen für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen und Hörfunk, für Print- und Druckerzeugnisse aller Art, insbesondere Zeitschriften, Newsletter, Bücher und andere Printmedien und Publikationen, für Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, insbesondere auch für CD-Rom, DVD, CD-I, für elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien sowie für Software-Erzeugnisse, Telekommunikationsdienstleistungen, Internet und Intranet, Veranstaltungen, Konzeptionen, insbesondere Organisations-, Marketing- und Beratungskonzeptionen, Programme, insbesondere Lern-, Schulungs- und Traineeprogramme.
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
Rechtsanwältin Sabine Richter,
Kanzlei Richter & Simon Rechtsanwälte,
Implerstraße 38,
D – 81371 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Auftraggeber Titelschutz in Anspruch für:
  • Gute Post
  • Deine Post
  • Extra Post
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
Börsenmedien AG,
Am Eulenhof 14,
D – 95326 Kulmbach
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Gärtnern ist mein Yoga, Gummistiefel meine Pumps – Mit Andrea Ballschuh und TV-Gartenexperte Elmar Mai durchs Gartenjahr
in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien, Softwareerzeugnisse, Netz­werke einschließlich Multimediaanwendungen, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Online-Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, öffentliche Veranstaltungen wie Messen und Ausstellungen sowie Plakate, Prospekte, Aufkleber und Merchandising in jeder Form sowie Dienstleistungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
ekra invest,
Jl. Cisitu Indah VI, No. 3,
RI – 40125 Bandung
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • EKRA – indonesische Luxusreihe
  • EKRA – Indonesische Luxusgüter
  • EKRA – Indonesia luxury
  • EKRA – Indonesia live
  • EKRA – einfach indonesisch
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CDI, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMTS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
M. A. M. Maiworm GmbH,
Rüdesheimer Straße 40,
D – 65239 Hochheim
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • coach!n – leben.bewusst.gestalten
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
NESSELHAUF Rechtsanwälte,
Alsterchaussee 40,
D – 20149 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir im Auftrag eines Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • TippSZ
in allen Kombinationen, Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, sonstige elektronische Medien und Netzwerke.
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
Joachim Moog Rechtsanwalt,
Philipp-Holzmann-Straße 54,
D – 63303 Dreieich
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz für eine Mandantin in Anspruch für den Titel:
  • Good Health
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, grafischen
Gestaltungen, Schriftarten und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere für Printmedien und/oder audio­visuelle und/oder elektronische und/oder digitale Medien, Film, Fernsehen, Rundfunk und Netzwerke, einschließlich Online-Dienste und Offline-Dienste, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art sowie Dienstleistungen, Veranstaltungen und Unterhaltung aller Art.
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
Rechtsanwalt Matthias Reichwald,
Clayallee 311,
D – 14169 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz für eine Mandantin in Anspruch für den Titel:
  • PraxisVITAS
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen, grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereizeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
Erfolgs- und Gesundheitsmanagement,
Oliver Reisenhofer,
Dr. Hans Klöpfergasse 3,
A – 8200 Gleisdorf
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Gesund sein macht Spaß!
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien.
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
Kimmig Entertainment GmbH,
Hauptstraße 20,
D – 77704 Oberkirch
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Der Extrem Botaniker
  • Botanik Extrem
  • Extrembotanik
  • Einer gegen Deutschland
  • Einer gegen ganz Deutschland
  • Deutschland gegen einen
  • Ganz Deutschland gegen einen
  • Die Hits des Jahres 2013
  • Die Sieger des Jahres 2013
  • Die Gewinner des Jahres 2013
  • Die Deutschen des Jahres 2013
  • Die Hits des Jahres 2014
  • Die Sieger des Jahres 2014
  • Die Gewinner des Jahres 2014
  • Die Deutschen des Jahres 2014
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Fernsehen (Fernsehserie, Fernsehfilm, Fernsehspiel, Formate), Kinofilm, Online-Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen (z. B. CD-ROM), Hörfunk und Druckerzeugnisse.
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
ABC Media GmbH,
Böckmannstraße 15,
D – 20099 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • bestival
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
Rechtsanwälte UNVERZAGT VON HAVE,
Rothenbaumchaussee 43,
D – 20148 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Horse Rider\'s Style
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertilteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschließlich Druckerzeugnissen aller Art, Ton- und Bild-Tonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste, CD-ROM, CD-I, DVD, andere Datenträger und alle sonstigen CD-Derivate sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie alle Printmedien.
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
Taylor Wessing,
Am Sandtorkai 41,
D – 20457 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Meine Versuchung
  • Mein Vertrauen
in allen Schreibweisen, sämtlichen Darstellungsformen, Schriftarten und Wortverbindungen, grafischen Gestaltungen, Abwandlungen und Abkürzungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse und Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und/oder digitale Medien einschließlich Multi­media-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).
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Titelschutz-Journal 51 – 17.12.2013
Anmelder
DOCMA TV Produktion GmbH,
Propst-Herkulan-Karg-Straße 8,
D – 86911 Dießen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Deko-Queen
in allen möglichen Schreibweisen, Darstellungsformen, Kombinationen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Fernsehen, Film, Hörfunk, Bild-, Daten- und Tonträger aller Art, Druckerzeugnisse, digitale und elektronische Medien einschließlich Online-Medien.
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Titelschutz-Journal 50 – 10.12.2013
Anmelder
Mediengruppe RTL Deutschland GmbH,
Picassoplatz 1,
D – 50679 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für:
  • Rising Star
  • Helena Fürst – Kämpferin aus Leidenschaft
  • Beatrice Egli – Hautnah
  • Beatrice Egli – 100 Prozent
in jeder Schreibweise Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien einschließlich Merchandising.
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Titelschutz-Journal 50 – 10.12.2013
Anmelder
Hotel Restaurant HÖERHOF,
Obergasse 26,
D – 65510 Idstein
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Das Leben im Höerhof
  • Höerhof – Das Magazin
  • Hoerhof – Das Magazin
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Print­medien und Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sowie für elektronische und digitale Medien, insbesondere auch Off- und Online­medien.
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Titelschutz-Journal 50 – 10.12.2013
Anmelder
med update GmbH,
Hagenauer Straße 53,
D – 65203 Wiesbaden
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Prevention Update
  • ZMK Update
jeweils in allen Schreibweisen, Schriftarten, Wortverbindungen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere für audiovisuelle, elek­tronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle anderen Printmedien, Tonträger und Merchandising, Bildtonträger, Film, Hörfunk, andere Datenträger sowie für Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 50 – 10.12.2013
Anmelder
Paddle-Arena Aschaffenburg,
Godelsberg 4,
D – 63739 Aschaffenburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • www.komm-paddle.com
  • www.kommpaddle.de
  • www.komm-paddle.de
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien.
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Titelschutz-Journal 50 – 10.12.2013
Anmelder
Verlagshaus Hans Jöchler GmbH
Film & Musikproduktionen,
Industriestraße 5,
A – 6430 Ötztal
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • LIEBE GRÜSSE AUS …
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 50 – 10.12.2013
Anmelder
Opal Filmproduktion GmbH,
Hohenzollerndamm 150/151,
D – 14199 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • DIE KOMMISSARIN & ER
  • DIE KOMMISSARIN UND ER
  • walking-history
  • walkinghistory
in allen Schreibweisen, Schriftarten, möglichen Kombinationen und Darstellungsformen in allen Medien.
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Titelschutz-Journal 50 – 10.12.2013
Anmelder
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
Peter-Henlein-Straße 1,
D – 91301 Forchheim
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Mein schöner Land
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Druckerzeugnisse und Printmedien, sowie in Verbindung mit den TLDs .de und .at für Internetpräsenzen.
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Titelschutz-Journal 50 – 10.12.2013
Anmelder
FECHNER EWERT Rechtsanwälte,
Poststraße 37,
D – 20354 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • IT-Faktor
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schrift­arten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton, und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 50 – 10.12.2013
Anmelder
HerrlichStark Konzept-Gestaltung-Werbung,
Regensburger Straße 15,
D – 10777 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • go gattas
  • gattas
  • go-gattas
  • www.gattas.de
  • gattas-berlin
  • gattas – das Weinbistro
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Wort-Bild­marken, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und/oder grafischen Darstellungen & Gestaltungen, Zusammensetzungen, Untertiteln und Titelkombinationen für alle Medien.
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Titelschutz-Journal 50 – 10.12.2013
Anmelder
Dromedy S.L. Donnelly&Arató,
Pasaje Sa Font d\'en Lluna, 2,
E – 07840 Santa Eularia des Riu
Ibiza
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für den Film-und Buchtitel:
  • POPCORNKINO
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 50 – 10.12.2013
Anmelder
Bavaria Film GmbH,
Bavariafilmplatz 7,
D – 82031 Geiselgasteig
Unter Hinweis auf § 5, Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Meine Mutter, meine Männer
in allen Wortverbindungen, Schreib- bzw. Darstellungs­weisen und grafischen Gestaltungen für alle Medien.
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Kein Treffer bedeutet nicht, dass ein Titel frei ist. Das Titelschutz-Archiv enthält ausschließlich die Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal veröffentlicht wurden – nicht sämtliche bestehenden Werk- und Markentitel. Ein Werktitel entsteht auch ohne Anzeige, etwa mit dem Erscheinen eines Buches oder Films.

Wenn Sie vor einer Veröffentlichung Sicherheit brauchen, prüft die Titel- & Markenrecherche zusätzlich Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretitel sowie Marken, Firmen und Domains.

Was ist eine Titelschutzanzeige?

Eine Titelschutzanzeige dient der öffentlichen Ankündigung eines Werktitels, um Priorität für den Titel zu sichern. Das Titelschutz-Journal veröffentlicht regelmäßig Titelschutzanzeigen für Bücher, Filme, Software, Zeitschriften und andere Medien.

Das Titelschutz-Archiv umfasst veröffentlichte Titelschutzanzeigen seit Gründung des Titelschutz-Journals und ermöglicht eine strukturierte Recherche nach Medien- oder Werktitel, Erscheinungsjahr und Ausgabe.

Häufige Fragen zum Titelschutz-Archiv

Alle Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal, dem branchenüblichen Medium für Titelschutzanzeigen, veröffentlicht wurden – für die deutsche und die österreichische Ausgabe. Suchen können Sie nach Titelbegriff, Land, Erscheinungsjahr und Ausgabe. Die Jahresauswahl reicht bis 2002 zurück, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals.

Nein. Das Archiv deckt ausschließlich die hier veröffentlichten Titelschutzanzeigen ab. Werktitel entstehen aber auch ohne Anzeige – zum Beispiel mit dem Erscheinen eines Buches, dem Vorführen eines Films oder der Veröffentlichung einer Software. Ein Titel kann also längst belegt sein, ohne im Archiv zu stehen.

Für eine belastbare Vorabprüfung gibt es die Titel- & Markenrecherche, die weit über den eigenen Anzeigenbestand hinausgeht.

Geben Sie den gesuchten Titel oder einen prägnanten Bestandteil davon in das Suchfeld ein. Über die Auswahlfelder Land, Jahr und Ausgabe grenzen Sie das Ergebnis weiter ein; lassen Sie sie offen, wird der gesamte Bestand durchsucht. Suchen Sie im Zweifel lieber mit einem kürzeren Begriff – zu viele Wörter schränken die Treffer unnötig ein.

Bis ins Jahr 2002, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals. Die deutsche Ausgabe erscheint wöchentlich; die eigenständige österreichische Ausgabe kam im Juni 2009 dazu. Neue Titelschutzanzeigen kommen mit jeder erschienenen Ausgabe hinzu.

Die Recherche im Titelschutz-Archiv ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Kosten entstehen erst, wenn Sie selbst eine Titelschutzanzeige veröffentlichen oder eine Titel- & Markenrecherche beauftragen.

Das Archiv ist eine kostenlose Selbstrecherche in den im Titelschutz-Journal veröffentlichten Anzeigen – schnell, aber auf diesen Bestand begrenzt.

Die Titel- & Markenrecherche ist eine kostenpflichtige Auftragsrecherche: Erfahrene Rechercheure durchsuchen umfangreiche Datenbanken mit Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretiteln und werten das Ergebnis aus. Je nach Variante kommen Marken, Firmen und Domains hinzu. Die Preise finden Sie unter Preise & Termine.

Beauftragen Sie Ihre Anzeige über die Online-Beauftragung. Sie steht dann sofort im Titelschutz-Archiv und ist dort recherchierbar, noch vor dem Druck. Gedruckt erscheint sie in der nächsten Ausgabe. Was eine Anzeige kostet und wann Anzeigenschluss ist, lesen Sie unter Preise & Termine.

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