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Gestapelte Jahresausgaben des Titelschutz-Journals von 2019 bis 2026
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Ausgaben Deutschland 2016
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Titelschutz-Journal 52 – 27.12.2016
Anmelder
Michael E. Brieden Verlag GmbH,
Gartroper Straße 42,
D – 47138 Duisburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 für Marken nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Smart Home Test
  • Smarthome Test
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Kombinationen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, einschl. Ton- sowie Bild-Ton-Träger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Online-Dienste und Internet, CD-ROM, CD-I und Telekommunikationsdienstleistungen (einschl. UMS, SMS, WAP, GPRS), sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle Printmedien und Druck­erzeugnisse, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art, sowie Merchandisingprodukte jeder Art.
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Titelschutz-Journal 52 – 27.12.2016
Anmelder
Raue LLP,
Potsdamer Platz 1,
D – 10785 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • XAVIERS WUNSCHKONZERT LIVE
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Zusammensetzungen einschließlich Zusätzen und Untertiteln, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse aller Art, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen.
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Titelschutz-Journal 52 – 27.12.2016
Anmelder
Rechtsanwalt Rolf-Peter Cornelius,
Buschmühlenweg 3,
D – 15230 Frankfurt (Oder)
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Auftraggeber Titelschutz in Anspruch für:
  • Freizeit Leben
  • Freizeit Original
  • Freizeit Freunde
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 52 – 27.12.2016
Anmelder
Rechtsanwalt Matthias Reichwald,
Clayallee 311,
D – 14169 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz für eine Mandantin in Anspruch für den Titel:
  • wir
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen, grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereizeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 52 – 27.12.2016
Anmelder
Rechtsanwältin Sabine Richter,
Lindwurmstraße 80,
D – 80337 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Seinerzeit
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekom­munikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 52 – 27.12.2016
Anmelder
SKW Schwarz Rechtsanwälte,
Wittelsbacherplatz 1,
D – 80333 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Kein Ei wie das Andere
in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten und Zusätzen für Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, CD-ROM, CD-I und DVD, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising sowie für Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 52 – 27.12.2016
Anmelder
med update GmbH,
Hagenauer Straße 53,
D – 65203 Wiesbaden
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Radio-Onko Update
jeweils in allen Schreibweisen, Schriftarten, Wortverbindungen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere Bücher und alle anderen Printmedien, Tonträger und Merchandising, Bildtonträger, Film, Hörfunk, andere Datenträger sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 52 – 27.12.2016
Anmelder
RENNER MORBACH Rechtsanwälte
RA Burkhard Renner,
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Hohenstaufenring 64,
D – 50674 Köln
www.renner-morbach.de
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • WhatsAppiiie
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film, elektronische Medien, Medien- und Multimediaanwendungen, Bild-, Ton- und Datenträger, Telekommunikation und Bühnenwerke.
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Titelschutz-Journal 52 – 27.12.2016
Anmelder
A&T Pressebüro Thomas Pfundtner,
Gerwischer Straße 1b,
D – 39175 Biederitz
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Möserkurier
in sämtlichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten und Zusätzen für Medien. Insbesondere für: Alle Printmedien sowie Druckereierzeugnisse. Außerdem für Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, CD-Rom, CD-I und DVD. Ferner für elektronische und digitale Medien sowie Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste und sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising. Außerdem für Messen, Kongresse sonstige Veranstaltungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 52 – 27.12.2016
Anmelder
P. A. Konrad,
D – 63791 Karlstein
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Hati und das Elefantenbaby
  • Hati – das Elefantenbaby
  • Hati, das Elefantenbaby
  • Hati & das Elefantenbaby
  • Kira und das Geheimnis des Smaragddorfes
  • Kira und das Geheimnis des blauseidenen Umhangs
in allen Wortverbindungen, Schreibweisen bzw. Darstellungsformen und grafischen Gestaltungen für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Fern-sehen, Film, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druck­erzeugnisse, sowie digitale Speicher- und Wiedergabemedien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimedia­anwendungen.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2016
Anmelder
Konstanze Hacke,
Farnstraße 11,
D – 22335 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • NEULICH
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2016
Anmelder
Frau Birte Berg, Herr Siegfried Braun,
Tizianstraße 19,
D – 80637 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Die Tieranwältin
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2016
Anmelder
Bavaria Film GmbH,
Bavariafilmplatz 7,
D – 82031 Geiselgasteig
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Jakobs Weg
in allen Wortverbindungen, Schreib- bzw. Darstellungsweisen und grafischen Gestaltungen für alle Medien.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2016
Anmelder
Bavaria Film GmbH,
Bavariafilmplatz 7,
D – 82031 Geiselgasteig
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Schlechte Mütter
in allen Wortverbindungen, Schreib- bzw. Darstellungsweisen und grafischen Gestaltungen für alle Medien.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2016
Anmelder
Druck- und Pressehaus Naumann GmbH & Co. KG,
Gutenbergstraße 1,
D – 63571 Gelnhausen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Dehaam
  • Dehaam im Main-Kinzig-Kreis
  • Dehaam im Wetteraukreis
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellung zur Verwendung in allen Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse und online.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2016
Anmelder
SSB Söder Schwarz Berlinger
Rechtsanwälte PartG mbB,
Arabellastraße 21,
D – 81925 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Auftraggeber Titelschutz in Anspruch für:
  • Mehr für mich
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2016
Anmelder
RENNER MORBACH Rechtsanwälte,
RA Burkhard Renner,
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Hohenstaufenring 64,
D – 50674 Köln
www.renner-morbach.de
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • WhatsAppiii
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film, elektronische Medien, Medien- und Multimediaanwendungen, Bild-, Ton- und Datenträger, Telekommunikation und Bühnenwerke.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2016
Anmelder
Carolin Zimmer,
Potsdamer Straße 20,
D – 63110 Rodgau
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Frühjahr – Ideen für Haus und Garten
  • Frühjahrsideen für Haus und Garten
in allen Wortverbindungen, Schreibweisen bzw. Darstellungsformen und grafischen Gestaltungen für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Fern-sehen, Film, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druckerzeugnisse, sowie digitale Speicher- und Wiedergabe­medien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimediaanwendungen.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2016
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SSB Söder Schwarz Berlinger
Rechtsanwälte PartG mbB,
Arabellastraße 21,
D – 81925 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Auftraggeber Titelschutz in Anspruch für:
  • Exklusive Woche
  • Exclusive Woche
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2016
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Block Eigenverlag,
Hauptstraße 648,
A – 1040 Wien
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Die Krankheit der irren Hexe
  • Die Helden des Maisfelds
  • Toddl und Ted
  • Toddl und Ted – Das Abenteuer beginnt
  • Toddl und Ted – Die wilde Wurmelkugel
in allen Kombinationen und Schreibweisen, Darstellungsformen, Abkürzungen, Titelkombinationen für alle Medien, insbesondere Zeitschriften, Bücher und andere Print­medien, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2016
Anmelder
SSB Söder Schwarz Berlinger
Rechtsanwälte PartG mbB,
Arabellastraße 21,
D – 81925 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Auftraggeber Titelschutz in Anspruch für:
  • SCHMECKT GUT
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2016
Anmelder
Endemol Shine Germany GmbH,
Am Coloneum 3-7,
D – 50829 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Das gibt\'s doch gar nicht
in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, Abwandlungen und Wortverbindungen für alle, auch elektronische, Medien, insbesondere Fernsehen, Off- und/oder Online-(Abruf-)Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen sowie Hörfunk und Printmedien.
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2016
Anmelder
RENNER MORBACH Rechtsanwälte
RA Burkhard Renner,
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,
Hohenstaufenring 64,
D – 50674 Köln
www.renner-morbach.de
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Sick Comedy, Very Healthy!
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film, elektronische Medien, Medien- und Multimediaanwendungen, Bild-, Ton- und Datenträger, Telekommunikation und Bühnenwerke.
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2016
Anmelder
Sonja Schick,
Stöckleinweg 2,
D – 97297 Waldbüttelbrunn
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Sebkah – Gnadenlose Wüste
  • Sebkah – Gnadenloser Wüstensand
  • Takla Makan – Platz ohne Wiederkehr
  • Takla Makan – Platz ohne Wiederkehr
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortbindungen für alle Medien, Kinofilm, Online-Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen (z. B. CD-ROM), Hörfunk und Druckerzeugnisse.
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2016
Anmelder
Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG,
Von-Coels-Straße 214,
D – 52080 Aachen
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unsere Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für:
  • Professor Mord
  • Der wüste Gobi
  • Tatort: Der wüste Gobi
in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, Abwandlungen und Wortverbindungen für alle, auch elektronische Medien, insbesondere Fernsehen, Off- und Online-(Abruf-)Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen sowie Hörfunk und Printmedien.
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Kein Treffer bedeutet nicht, dass ein Titel frei ist. Das Titelschutz-Archiv enthält ausschließlich die Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal veröffentlicht wurden – nicht sämtliche bestehenden Werk- und Markentitel. Ein Werktitel entsteht auch ohne Anzeige, etwa mit dem Erscheinen eines Buches oder Films.

Wenn Sie vor einer Veröffentlichung Sicherheit brauchen, prüft die Titel- & Markenrecherche zusätzlich Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretitel sowie Marken, Firmen und Domains.

Was ist eine Titelschutzanzeige?

Eine Titelschutzanzeige dient der öffentlichen Ankündigung eines Werktitels, um Priorität für den Titel zu sichern. Das Titelschutz-Journal veröffentlicht regelmäßig Titelschutzanzeigen für Bücher, Filme, Software, Zeitschriften und andere Medien.

Das Titelschutz-Archiv umfasst veröffentlichte Titelschutzanzeigen seit Gründung des Titelschutz-Journals und ermöglicht eine strukturierte Recherche nach Medien- oder Werktitel, Erscheinungsjahr und Ausgabe.

Häufige Fragen zum Titelschutz-Archiv

Alle Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal, dem branchenüblichen Medium für Titelschutzanzeigen, veröffentlicht wurden – für die deutsche und die österreichische Ausgabe. Suchen können Sie nach Titelbegriff, Land, Erscheinungsjahr und Ausgabe. Die Jahresauswahl reicht bis 2002 zurück, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals.

Nein. Das Archiv deckt ausschließlich die hier veröffentlichten Titelschutzanzeigen ab. Werktitel entstehen aber auch ohne Anzeige – zum Beispiel mit dem Erscheinen eines Buches, dem Vorführen eines Films oder der Veröffentlichung einer Software. Ein Titel kann also längst belegt sein, ohne im Archiv zu stehen.

Für eine belastbare Vorabprüfung gibt es die Titel- & Markenrecherche, die weit über den eigenen Anzeigenbestand hinausgeht.

Geben Sie den gesuchten Titel oder einen prägnanten Bestandteil davon in das Suchfeld ein. Über die Auswahlfelder Land, Jahr und Ausgabe grenzen Sie das Ergebnis weiter ein; lassen Sie sie offen, wird der gesamte Bestand durchsucht. Suchen Sie im Zweifel lieber mit einem kürzeren Begriff – zu viele Wörter schränken die Treffer unnötig ein.

Bis ins Jahr 2002, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals. Die deutsche Ausgabe erscheint wöchentlich; die eigenständige österreichische Ausgabe kam im Juni 2009 dazu. Neue Titelschutzanzeigen kommen mit jeder erschienenen Ausgabe hinzu.

Die Recherche im Titelschutz-Archiv ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Kosten entstehen erst, wenn Sie selbst eine Titelschutzanzeige veröffentlichen oder eine Titel- & Markenrecherche beauftragen.

Das Archiv ist eine kostenlose Selbstrecherche in den im Titelschutz-Journal veröffentlichten Anzeigen – schnell, aber auf diesen Bestand begrenzt.

Die Titel- & Markenrecherche ist eine kostenpflichtige Auftragsrecherche: Erfahrene Rechercheure durchsuchen umfangreiche Datenbanken mit Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretiteln und werten das Ergebnis aus. Je nach Variante kommen Marken, Firmen und Domains hinzu. Die Preise finden Sie unter Preise & Termine.

Beauftragen Sie Ihre Anzeige über die Online-Beauftragung. Sie steht dann sofort im Titelschutz-Archiv und ist dort recherchierbar, noch vor dem Druck. Gedruckt erscheint sie in der nächsten Ausgabe. Was eine Anzeige kostet und wann Anzeigenschluss ist, lesen Sie unter Preise & Termine.

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