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Gestapelte Jahresausgaben des Titelschutz-Journals von 2019 bis 2026
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177 Treffer

Ausgaben Deutschland 2022
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2022
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SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB, Arabellastraße 17, D – 81925 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Auftraggeber Titelschutz in Anspruch für:
  • Lust auf Dekorieren
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2022
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SKW Schwarz Rechtsanwälte, Wittelsbacherplatz 1, D – 80333 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Vorsicht Verbrechen!
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2022
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SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB, Arabellastraße 17, D – 81925 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Auftraggeber Titelschutz in Anspruch für:
  • SCHMECKT GUT
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2022
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FerryHouse GmbH & Co KG, Shanghaiallee 9, D – 20457 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • music business masterclass
  • mbm music business masterclass
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Datenträger aller Art, Hörfunk, Fernsehen, Film und sonstige elektronische und digitalen Medien, Software­erzeugnisse, Fortbildungs- und Coaching-Veranstaltungen und sonstige Werkarten.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2022
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SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB, Arabellastraße 17, D – 81925 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Auftraggeber Titelschutz in Anspruch für:
  • Freizeit Adel
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2022
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RTL Deutschland GmbH, Picassoplatz 1, D – 50679 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für:
  • Charming Boys
  • The Charming Boys
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien einschließlich Merchandising.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2022
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RENNER MORBACH
Rechtsanwälte RA Burkhard Renner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Hohenstaufenring 64, D – 50674 Köln www.renner-morbach.de
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • WANDER WOMAN
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film, elektronische Medien, Medien- und Multimediaanwendungen, Podcasts, Bild-, Ton- und Datenträger und Bühnenwerke.
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Titelschutz-Journal 51 – 20.12.2022
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DBB Verlag GmbH, Friedrichstraße 165, D – 10117 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Beamten-Basics
  • Beamtenbasics
  • Beamten Basics
  • Basics öffentlicher Dienst
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien.
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Titelschutz-Journal 50 – 13.12.2022
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Tivoli Film Produktion GmbH,
Sophienstraße 3,
D – 80333 München
Unter Hinweis auf §5 Abs. 3 MarkenG beantragen wir Titelschutz für
  • Sayonara Loreley
in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen zur Verwendung in allen Medien.
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Titelschutz-Journal 49 – 06.12.2022
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Rechtsanwalt Tim M. Kohaupt, Maternusstraße 20, D – 50996 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für meinen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Die Verräter – Vertraue Niemandem
in allen Schreibweisen, Zusammensetzungen, Schriftarten, Wort- und Zeichenverbindungen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Titelkombinationen, allen Arten der grafischen Darstellung für alle Medien, einschließlich Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Film- und Tonwerke, Fernsehen, Tonträgerpromotion, Audiotexte, DVD und MD (MiniDisc), CD-Rom, CDs, CD-R, CD-I, Domains und andere Datenträger sowie für sonstige audiovisuelle, digitale und elektronische Medien und Netzwerke, z. B. Internet, Intranet, Extranet, einschließlich Offline- und Online-Dienste, sämtliche sonstigen Daten- und Kommunikations-Dienste und -Netze u. ä. für Bücher und sonstige Druckerzeugnisse, Software­erzeugnisse, Veranstaltungen jeder Form, Bühnenwerke und Aufführungen jeder Art, sowie Merchandising in jeglicher Form.
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Titelschutz-Journal 49 – 06.12.2022
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Wiedemann & Berg Film GmbH, Taunusstraße 21, D – 80807 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • MILLI VANILLI
  • THE MILLI VANILLI STORY
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und grafischen Darstellungen zur Verwendung in allen Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien.
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Titelschutz-Journal 49 – 06.12.2022
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RTL Deutschland GmbH, Picassoplatz 1, D – 50679 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für:
  • Dein perfekter Hund
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien einschließlich Merchandising.
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Titelschutz-Journal 48 – 29.11.2022
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Raue PartmbB,
Potsdamer Platz 1,
D – 10785 Berlin
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • DRIFT – PARTNERS IN CRIME
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Zusammensetzungen einschließlich Zusätzen und Untertiteln, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse aller Art, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen.
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Titelschutz-Journal 48 – 29.11.2022
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Wiedemann & Berg Film GmbH,
Taunusstraße 21,
D – 80807 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Festival
  • Brick
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schriftarten, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und grafischen Darstellungen zur Verwendung in allen Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien.
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Titelschutz-Journal 48 – 29.11.2022
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Vogel IT-Medien GmbH,
Max-Josef-Metzger-Straße 21,
D – 86157 Augsburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Healthcare Digital
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Online-Medien, Online-Dienste, Internet, Events und Druckerzeugnisse.
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Titelschutz-Journal 48 – 29.11.2022
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PLASSEN Buchverlage Börsenmedien AG,
Am Eulenhof 14,
D – 95326 Kulmbach
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für folgende Titel:
  • Das Rizzo-Konzept
  • Die perfekte Bewerbung
  • Winning the Loser's Game
in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien, Softwareerzeugnisse, Netzwerke einschließlich Multimediaanwendungen, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Online-Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, öffentliche Veranstaltungen wie Messen und Ausstellungen sowie Plakate, Prospekte, Aufkleber und Merchandising in jeder Form sowie Dienstleistungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 47 – 22.11.2022
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Schulz Wagner Rechtsanwälte PartG mbB,
Kurfürstendamm 186,
D – 10707 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • NEBUXX und seine Freunde
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien und Bühnenwerken.
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Titelschutz-Journal 47 – 22.11.2022
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RTL Deutschland GmbH,
Picassoplatz 1,
D – 50679 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für
  • Full House – Familie XXL
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien einschließlich Merchandising.
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Titelschutz-Journal 47 – 22.11.2022
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RTL Deutschland GmbH,
Picassoplatz 1,
D – 50679 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für
  • FAMILY OF CHOICE
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien einschließlich Merchandising.
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Titelschutz-Journal 47 – 22.11.2022
Anmelder
Brehm & v. Moers
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, Spreepalais a. Dom,
D – 10178 Berlin
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Ich weiß es nicht. Aber ich weiß, wen ich fragen kann…
  • I don't know, but I know whom to ask!
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Off-Line- und On-Line-Dienste einschließlich Web-Page-Auftritte).
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Titelschutz-Journal 47 – 22.11.2022
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RTL Deutschland GmbH,
Picassoplatz 1,
D – 50679 Köln
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für ein Konzernunternehmen Titelschutz in Anspruch für
  • Das Lied der Nibelungen
  • Die Nibelungen – Kriemhilds Erwachen
  • Die Nibelungen – Hagen von Tronje
  • Die Nibelungen – Kampf der Königreiche
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Wortverbindung und Kombination zur Verwendung in allen Medien einschließlich Merchandising.
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Titelschutz-Journal 46 – 15.11.2022
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streamedup! GmbH, Borsigstraße 11-13, D – 65205 Wiesbaden
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • OnkoLive Immuntherapie
jeweils in allen Schreibweisen, Schriftarten, Wortverbindungen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, entsprechenden Zusätzen, Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien, insbesondere für audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Bücher und alle anderen Printmedien, Tonträger und Merchandising, Bildtonträger, Film, Hörfunk, andere Datenträger sowie für Veranstaltungen und Dienstleistungen aller Art.
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Titelschutz-Journal 46 – 15.11.2022
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Raue PartmbB, Potsdamer Platz 1, D – 10785 Berlin
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Tender Hearts
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Zusammensetzungen einschließlich Zusätzen und Untertiteln, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Softwareerzeugnisse aller Art, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen.
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Titelschutz-Journal 46 – 15.11.2022
Anmelder
U5 Filmproduktion GmbH & Co. KG, Hanauer Landstraße 52, D – 60314 Frankfurt
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Loheland
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
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Titelschutz-Journal 46 – 15.11.2022
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Wiedemann & Berg Film GmbH, Taunusstraße 21, D – 80807 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • FIFTY FIFTY – Eine Erziehungskomödie
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, Schrift­arten, Abwandlungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und grafischen Darstellungen zur Verwendung in allen Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien.
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Kein Treffer bedeutet nicht, dass ein Titel frei ist. Das Titelschutz-Archiv enthält ausschließlich die Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal veröffentlicht wurden – nicht sämtliche bestehenden Werk- und Markentitel. Ein Werktitel entsteht auch ohne Anzeige, etwa mit dem Erscheinen eines Buches oder Films.

Wenn Sie vor einer Veröffentlichung Sicherheit brauchen, prüft die Titel- & Markenrecherche zusätzlich Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretitel sowie Marken, Firmen und Domains.

Was ist eine Titelschutzanzeige?

Eine Titelschutzanzeige dient der öffentlichen Ankündigung eines Werktitels, um Priorität für den Titel zu sichern. Das Titelschutz-Journal veröffentlicht regelmäßig Titelschutzanzeigen für Bücher, Filme, Software, Zeitschriften und andere Medien.

Das Titelschutz-Archiv umfasst veröffentlichte Titelschutzanzeigen seit Gründung des Titelschutz-Journals und ermöglicht eine strukturierte Recherche nach Medien- oder Werktitel, Erscheinungsjahr und Ausgabe.

Häufige Fragen zum Titelschutz-Archiv

Alle Titelschutzanzeigen, die im Titelschutz-Journal, dem branchenüblichen Medium für Titelschutzanzeigen, veröffentlicht wurden – für die deutsche und die österreichische Ausgabe. Suchen können Sie nach Titelbegriff, Land, Erscheinungsjahr und Ausgabe. Die Jahresauswahl reicht bis 2002 zurück, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals.

Nein. Das Archiv deckt ausschließlich die hier veröffentlichten Titelschutzanzeigen ab. Werktitel entstehen aber auch ohne Anzeige – zum Beispiel mit dem Erscheinen eines Buches, dem Vorführen eines Films oder der Veröffentlichung einer Software. Ein Titel kann also längst belegt sein, ohne im Archiv zu stehen.

Für eine belastbare Vorabprüfung gibt es die Titel- & Markenrecherche, die weit über den eigenen Anzeigenbestand hinausgeht.

Geben Sie den gesuchten Titel oder einen prägnanten Bestandteil davon in das Suchfeld ein. Über die Auswahlfelder Land, Jahr und Ausgabe grenzen Sie das Ergebnis weiter ein; lassen Sie sie offen, wird der gesamte Bestand durchsucht. Suchen Sie im Zweifel lieber mit einem kürzeren Begriff – zu viele Wörter schränken die Treffer unnötig ein.

Bis ins Jahr 2002, dem Gründungsjahr des Titelschutz-Journals. Die deutsche Ausgabe erscheint wöchentlich; die eigenständige österreichische Ausgabe kam im Juni 2009 dazu. Neue Titelschutzanzeigen kommen mit jeder erschienenen Ausgabe hinzu.

Die Recherche im Titelschutz-Archiv ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Kosten entstehen erst, wenn Sie selbst eine Titelschutzanzeige veröffentlichen oder eine Titel- & Markenrecherche beauftragen.

Das Archiv ist eine kostenlose Selbstrecherche in den im Titelschutz-Journal veröffentlichten Anzeigen – schnell, aber auf diesen Bestand begrenzt.

Die Titel- & Markenrecherche ist eine kostenpflichtige Auftragsrecherche: Erfahrene Rechercheure durchsuchen umfangreiche Datenbanken mit Buch-, Zeitschriften-, Film-, TV-, Musik- und Softwaretiteln und werten das Ergebnis aus. Je nach Variante kommen Marken, Firmen und Domains hinzu. Die Preise finden Sie unter Preise & Termine.

Beauftragen Sie Ihre Anzeige über die Online-Beauftragung. Sie steht dann sofort im Titelschutz-Archiv und ist dort recherchierbar, noch vor dem Druck. Gedruckt erscheint sie in der nächsten Ausgabe. Was eine Anzeige kostet und wann Anzeigenschluss ist, lesen Sie unter Preise & Termine.

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