Titelschutz-Journal 9 – 29. April 2010
Geschützte Titel
Titus Tatius – Kampf gegen Rom

Numa Pompilius – der Wohltäter Roms

Anmelder
Block Eigenverlag,
Hauptstraße 648,
A - 1040 Wien
Veröffentlicht
29. April 2010 im Titelschutz-Journal Österreich, Ausgabe 9
Die Anzeige im Wortlaut
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
  • Titus Tatius – Kampf gegen Rom
  • Numa Pompilius – der Wohltäter Roms
in allen Kombinationen und Schreibweisen, Darstellungsformen, Abkürzungen, Titelkombinationen für alle Medien, insbesondere Zeitschriften, Bücher, und andere Printmedien, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online Medien.

Was diese Anzeige bedeutet

Mit einer Titelschutzanzeige nimmt der Anmelder öffentlich Titelschutz in Anspruch, bevor das Werk erscheint. Rechtliche Grundlage in Österreich sind § 80 UrhG und § 9 UWG. Der Schutz entsteht dadurch nicht automatisch und gilt nicht unbegrenzt: Er setzt voraus, dass das Werk in angemessener Frist tatsächlich erscheint, und er endet, wenn der Titel nicht mehr benutzt wird.

Diese Anzeige erschien vor 16 Jahren. Ob der Titel heute noch benutzt wird und damit geschützt ist, geht aus dem Archiv nicht hervor.

Planen Sie einen eigenen Titel? Ob er frei ist, entscheidet sich nicht an der Schreibweise allein, sondern an Werkart, Branche und Verwechslungsgefahr, und nicht jeder geschützte Titel steht in einem Archiv. Diese Frage beantwortet eine Titel- und Markenrecherche, die auch das Markenregister einbezieht.

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