Titelschutz-Journal 24 – 5. Dezember 2013
Geschützter Titel
Herrchen sucht Frauchen
Anmelder
Scheuermann Westerhoff Strittmatter
Rechtsanwälte,
Ubierring 7,
D - 50678 Köln
Veröffentlicht
5. Dezember 2013 im Titelschutz-Journal Österreich, Ausgabe 24
Die Anzeige im Wortlaut
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
  • Herrchen sucht Frauchen
in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abkürzungen, Darstellungsformen, grafischen Gestaltungen, Schreibweisen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline und Online- Dienste, Offline- und Online-Medien und Produkte, Mobilfunkdienste, Internet-Domains, Veranstaltungen, Merchandising- und Druckereierzeugnisse sowie Literatur, insbesondere Zeitschriften, Newsletter, Bücher und andere Printmedien und Publikationen, Bild-, Ton-, Bildton- und Datenträger.

Dieser Titel im Zeitverlauf

Der Titel „Herrchen sucht Frauchen“ wurde im Titelschutz-Journal 6 Mal angemeldet. Alle Veröffentlichungen dieses Titels im Archiv:

  • 26. November 2013Ausgabe 48/2013 · DeutschlandAnmelder: Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte
  • 22. November 2012Ausgabe 23/2012 · ÖsterreichAnmelder: Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmatter
  • 20. November 2012Ausgabe 47/2012 · DeutschlandAnmelder: Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmatter
  • 14. Juni 2012Ausgabe 12/2012 · ÖsterreichAnmelder: Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmatter
  • 5. Juni 2012Ausgabe 23/2012 · DeutschlandAnmelder: Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmatter

Diese Aufstellung zeigt ausschließlich Anmeldungen dieses Titels im Titelschutz-Journal. Sie ist keine Titel- und Markenrecherche: Das Archiv kennt weder das Markenregister noch Titel, die anderswo oder gar nicht veröffentlicht wurden. Ob ein Titel frei ist, beantwortet eine Titel- und Markenrecherche.

Was diese Anzeige bedeutet

Mit einer Titelschutzanzeige nimmt der Anmelder öffentlich Titelschutz in Anspruch, bevor das Werk erscheint. Rechtliche Grundlage in Österreich sind § 80 UrhG und § 9 UWG. Der Schutz entsteht dadurch nicht automatisch und gilt nicht unbegrenzt: Er setzt voraus, dass das Werk in angemessener Frist tatsächlich erscheint, und er endet, wenn der Titel nicht mehr benutzt wird.

Diese Anzeige erschien vor 12 Jahren. Ob der Titel heute noch benutzt wird und damit geschützt ist, geht aus dem Archiv nicht hervor.

Planen Sie einen eigenen Titel? Ob er frei ist, entscheidet sich nicht an der Schreibweise allein, sondern an Werkart, Branche und Verwechslungsgefahr, und nicht jeder geschützte Titel steht in einem Archiv. Diese Frage beantwortet eine Titel- und Markenrecherche, die auch das Markenregister einbezieht.

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