Titelschutz-Journal 24 – 5. Dezember 2013
Geschützte Titel
Schwarzlicht kehrt zurück

Schwarzlicht taucht unter

Mahns letzter Fall

Mahns Mission

Anmelder
Christian Schmidt,
Robert-Schumann-Straße 12,
D - 63179 Obertshausen
Veröffentlicht
5. Dezember 2013 im Titelschutz-Journal Österreich, Ausgabe 24
Die Anzeige im Wortlaut
Unter Hinweis auf § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) sowie § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
  • Schwarzlicht kehrt zurück
  • Schwarzlicht taucht unter
  • Mahns letzter Fall
  • Mahns Mission
in allen Kombinationen und Schreibweisen, Darstellungsformen, Abkürzungen, Titelkombinationen für alle Medien, insbesondere Zeitschriften, Bücher und andere Printmedien.

Dieser Titel im Zeitverlauf

Der Titel „Schwarzlicht kehrt zurück“ wurde im Titelschutz-Journal 11 Mal angemeldet. Alle Veröffentlichungen dieses Titels im Archiv:

  • 30. Juni 2015Ausgabe 27/2015 · DeutschlandAnmelder: Christian Schmidt
  • 8. Januar 2015Ausgabe 1/2015 · ÖsterreichAnmelder: Christian Schmidt
  • 7. Januar 2015Ausgabe 1/2015 · DeutschlandAnmelder: Christian Schmidt
  • 29. Juli 2014Ausgabe 31/2014 · DeutschlandAnmelder: Christian Schmidt
  • 22. Mai 2014Ausgabe 10/2014 · ÖsterreichAnmelder: Christian Schmidt
  • 19. November 2013Ausgabe 47/2013 · DeutschlandAnmelder: Christian Schmidt
  • 24. Januar 2013Ausgabe 1/2013 · ÖsterreichAnmelder: Christian Schmidt
  • 15. Januar 2013Ausgabe 3/2013 · DeutschlandAnmelder: Christian Schmidt
  • 12. Juli 2012Ausgabe 14/2012 · ÖsterreichAnmelder: Christian Schmidt
  • 26. Juni 2012Ausgabe 26/2012 · DeutschlandAnmelder: Christian Schmidt

Diese Aufstellung zeigt ausschließlich Anmeldungen dieses Titels im Titelschutz-Journal. Sie ist keine Titel- und Markenrecherche: Das Archiv kennt weder das Markenregister noch Titel, die anderswo oder gar nicht veröffentlicht wurden. Ob ein Titel frei ist, beantwortet eine Titel- und Markenrecherche.

Was diese Anzeige bedeutet

Mit einer Titelschutzanzeige nimmt der Anmelder öffentlich Titelschutz in Anspruch, bevor das Werk erscheint. Rechtliche Grundlage in Österreich sind § 80 UrhG und § 9 UWG. Der Schutz entsteht dadurch nicht automatisch und gilt nicht unbegrenzt: Er setzt voraus, dass das Werk in angemessener Frist tatsächlich erscheint, und er endet, wenn der Titel nicht mehr benutzt wird.

Diese Anzeige erschien vor 12 Jahren. Ob der Titel heute noch benutzt wird und damit geschützt ist, geht aus dem Archiv nicht hervor.

Planen Sie einen eigenen Titel? Ob er frei ist, entscheidet sich nicht an der Schreibweise allein, sondern an Werkart, Branche und Verwechslungsgefahr, und nicht jeder geschützte Titel steht in einem Archiv. Diese Frage beantwortet eine Titel- und Markenrecherche, die auch das Markenregister einbezieht.

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