Beantragen Sie Ihre Titelschutzanzeige online für Deutschland, Österreich oder als Kombi-Schaltung.
Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die Beauftragung und zeigt Ihre Anzeige direkt in der Vorschau. Nach dem Absenden steht Ihre Anzeige sofort im Titel-Archiv, gedruckt erscheint sie in der nächsten Ausgabe.
- ✓ Online beauftragen – direkt und unkompliziert
- ✓ Für Deutschland, Österreich oder beide Länder
- ✓ Mit Vorschau Ihrer Titelschutzanzeige
- ✓ Dauerhaft nachweisbar im öffentlichen Archiv
- ✓ Seit 2002 das Spezialmedium für Titelschutz
Vorschau Ihrer Titelschutzanzeige
Warum Titelschutz beantragen?
Eine Titelschutzanzeige hilft dabei, einen geplanten Werktitel bereits vor der Veröffentlichung öffentlich anzukündigen und den Zeitrang frühzeitig abzusichern. Der Werktitelschutz nach § 5 MarkenG entsteht zwar grundsätzlich erst mit der Benutzung – mit einer rechtzeitigen Titelschutzanzeige machen Sie Ihren Anspruch aber schon vorher öffentlich bekannt und dokumentieren den Zeitpunkt.
Das lohnt sich für alle, die einen Titel planen – etwa für Bücher, Zeitschriften, Filme, Podcasts, Software, Apps oder Websites. Wer den Titel früh anmeldet, senkt das Risiko, dass ein identischer oder verwechselbarer Titel dazwischenkommt.
Ihre Anzeige erscheint in der nächsten Ausgabe des Titelschutz-Journals – in Deutschland wöchentlich, in Österreich vierwöchentlich – und ist damit für die Branche nachvollziehbar veröffentlicht. Vor dem Absenden sehen Sie Ihre Anzeige in der Vorschau.
Was ist eine Titelschutzanzeige?
Eine Titelschutzanzeige kündigt einen geplanten Werktitel öffentlich an, bevor das Werk erscheint. Titelschutz entsteht sonst erst mit der Benutzungsaufnahme, also wenn das Buch erscheint oder der Film läuft.
Wer den Titel schon während der Herstellung absichern möchte, macht ihn mit der Anzeige in einem branchenüblichen Medium wie dem Titelschutz-Journal bekannt und belegt mit Datum, ab wann er ihn beansprucht. Rechtsgrundlage sind in Deutschland die §§ 5 und 15 MarkenG.
Für welche Werke ist Titelschutz relevant?
Für alle Werke mit eigenem Titel: Bücher, Zeitschriften und Zeitungen, Filme und Serien, Hörspiele und Podcasts, Software und Apps, Websites, Blogs und Newsletter, Bühnenstücke und Musikproduktionen.
Entscheidend ist nicht die Werkart, sondern die Unterscheidungskraft des Titels. Reine Sachangaben wie Kochbuch oder Wirtschaftsmagazin sind für sich genommen nicht schutzfähig, weil jeder sie für dasselbe Werk verwenden würde.
Kann ich Deutschland und Österreich zusammen beauftragen?
Ja, dafür wählen Sie im Formular die Kombianzeige, dann erscheint Ihr Titel in beiden Ausgaben.
Im Titel-Archiv ist Ihr Titel in beiden Fällen sofort nach der Beauftragung zu sehen. Sinnvoll ist das, weil Titelschutz national gilt: In Deutschland stützt er sich auf das Markengesetz, in Österreich auf das Urheberrechtsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Eine deutsche Anzeige wirkt nicht automatisch in Österreich.
Wie lange gilt eine Titelschutzanzeige – muss ich sie wiederholen?
Mit einer Titelschutzanzeige sichern Sie sich den Zeitrang an einem geplanten Werktitel. Die Schutzwirkung der Anzeige ist zeitlich begrenzt: Erscheint das Werk nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, empfiehlt sich eine erneute Anzeige, um den Schutz aufrechtzuerhalten. Wir erinnern Sie etwa vier Monate nach Ihrem Auftrag einmalig per E-Mail daran. Sie können dieser Erinnerung jederzeit widersprechen.
Was kostet eine Titelschutzanzeige?
Eine Titelschutzanzeige in Deutschland kostet 110,00 € für den ersten Titel, jeder weitere Titel in derselben Anzeige 20,00 €. Für Österreich sind es 115,00 € und 25,00 €, für die Kombianzeige in beiden Ausgaben 190,00 € und 40,00 €. Alle Preise zzgl. MwSt. Ihre Auswahl treffen Sie oben im Formular. Enthalten sind der Abdruck in der gedruckten Ausgabe und im E-Paper sowie eine dauerhafte eigene Seite im öffentlichen Titel-Archiv. Es fallen keine laufenden Gebühren an, die Anzeige wird einmalig bezahlt.
Wann erscheint meine Titelschutzanzeige?
Im Titel-Archiv erscheint Ihre Anzeige sofort nach der Beauftragung. Gedruckt erscheint sie in der nächsten Ausgabe des Titelschutz-Journals – in Deutschland wöchentlich, in Österreich vierwöchentlich. Die aktuelle Ausgabe können Sie jederzeit einsehen.
Titelschutz oder Marke – was ist der Unterschied?
Der Werktitelschutz schützt den Titel eines konkreten Werks (z. B. Buch, Zeitschrift, Film oder Software), während eine Marke Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen schützt. Mehr dazu unter Infos zum Titelschutz.
Sollte ich vorher eine Titelrecherche machen?
Ja – eine vorherige Titel- und Markenrecherche hilft, Verwechslungen mit bereits geschützten Titeln zu vermeiden. Nutzen Sie dafür unsere Titel- & Markenrecherche oder durchsuchen Sie das Titelschutz-Archiv.
Wo veröffentlicht man eine Titelschutzanzeige?
Wie funktioniert Titelschutz?
Reicht eine Titelschutzanzeige aus?
Kann ich mehrere Titel gleichzeitig schützen lassen?
Was passiert nach dem Absenden?
Sie erhalten zunächst eine Bestätigung per E-Mail. Ihre Anzeige steht sofort im Titel-Archiv und ist dort abrufbar. Gedruckt erscheint sie in der nächsten Ausgabe des Titelschutz-Journals, dem branchenüblichen Medium für Titelschutzanzeigen.
Wie schütze ich den Titel eines Buches?
Der Schutz entsteht mit dem Erscheinen des Buches, vorausgesetzt der Titel ist unterscheidungskräftig. Zwischen fertigem Manuskript und Auslieferung liegen aber oft Monate, in denen der Titel ungeschützt ist.
Diese Lücke schließt die Titelschutzanzeige: Sie kündigt den Titel öffentlich an und belegt mit Datum, ab wann Sie ihn beanspruchen. Vorher lohnt eine Recherche, ob der Titel bereits belegt ist.
Ist ein Podcast- oder Website-Name automatisch geschützt?
Vor dem Start nicht. Podcast, Blog und Website sind Werke wie ein Buch, ihr Titel kann Titelschutz genießen.
Der Schutz beginnt aber erst mit der Benutzungsaufnahme, also mit der ersten Folge oder dem Livegang, und er setzt Unterscheidungskraft voraus. Wer den Namen schon vorher absichern möchte, gibt eine Titelschutzanzeige auf.
