Das Spezialmedium für Titelschutz und Titelschutzanzeigen
Das Titelschutz-Journal im Überblick
Das „Titelschutz-Journal“ wurde 2002 als Fachtitel rund um das Thema Titelschutz sowie für die wirksame Veröffentlichung von Titelschutzanzeigen gegründet. Es gehört heute zu den führenden Publikationen der Branche. Seit Juni 2009 erscheint zudem eine eigenständige Ausgabe für den österreichischen Markt, das „Titelschutz-Journal Österreich“.
Die deutsche Printausgabe erscheint wöchentlich, dienstags, die österreichische Printausgabe erscheint vierwöchentlich. Im Titel-Archiv ist eine beauftragte Anzeige bereits vor dem Druck zu sehen. Zusammen erreichen beide eine Verbreitung von ca. 3.712 Exemplaren (inkl. E-Paper). Darunter: Buch-, Zeitschriften- und Zeitungs-Verlage, Anwälte und Kanzleien für Marken-, Urheber- und Medienrecht, Medien-Verbände, Tonträger, Hörfunk-, TV-, Film- und Software-Produzenten, TV- und Radio-Sender sowie Titelschutz-Agenturen.
Was eine Titelschutzanzeige schützt
Das „Titelschutz-Journal“ bietet die Möglichkeit der Schaltung von Titelschutzanzeigen.
Eine Titelschutzanzeige schützt die Titel von Druckschriften (z. B. Bücher, Printmedien), Film-, Ton- und Bühnenwerken sowie Software-Produkten und Websites gegenüber der Verwendung des gleichen oder eines ähnlichen Titels durch eine andere Partei. Um wirksam zu sein, muss die Titelschutzanzeige in einem dafür üblicherweise benutzten Medium und damit in branchenüblicher Weise erfolgen. Das „Titelschutz-Journal“ ist ein solches Medium. Das Landgericht München I hat dies mit rechtskräftigem Urteil vom 11.12.2003 (Az. 4HK O 19371/03) ausdrücklich bestätigt.
Weiterführend: Titel schützen: So geht’s, Buchtitel schützen, Mustertext und Beispiele, Filmtitel und Sendetitel schützen, Titelschutz in Österreich.
Zum Hintergrund: Wie Titelschutz entsteht
Titelschutz erfolgt in Deutschland über die §§ 5 und 15 Markengesetz vom 1.1.1995 und in Österreich über das Urheberrechts-Gesetz (§ 80) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 9). Ein kennzeichnungskräftiger Titel ist bereits mit dem Erscheinen des Werkes (Buch, Zeitschrift, Film etc.) geschützt – ohne dass es einer Registrierung oder sonstigen Formalität bedarf. Eine Vorverlegung dieses Schutzes durch eine Titelschutzanzeige noch vor Erscheinen des Titels ist jedoch äußerst sinnvoll, um bereits während der Planungsphase des Werkes Rechtssicherheit in Bezug auf den Namen des Werkes zu bekommen (nicht ausreichend ist eine öffentliche Ankündigung oder Pressemitteilung).
Wie lange der Titelschutz gilt
Wichtig ist, dass das Werk innerhalb angemessener Frist nach Schaltung der Titelschutzanzeige auf den Markt kommt, also veröffentlicht wird. Als Anhaltspunkt gelten rund sechs Monate; welche Frist angemessen ist, richtet sich aber nach Art und Vorbereitungsdauer des Werkes. Ansonsten erlischt der Titelschutz und der Titel wird wieder frei.
Zudem informiert das „Titelschutz-Journal“ in seiner deutschen sowie österreichischen Print- und Onlineausgabe über aktuelle Ereignisse und Urteile aus dem Bereich des Marken-, Urheber- sowie Medienrechts. Das Onlineportal unter www.titelschutzjournal.de enthält darüber hinaus ausführliche Informationen zu den Bereichen Titel- und Markenschutz, bietet die Möglichkeit nationale sowie internationale Titel- und Markenrecherchen durchzuführen und enthält ein Archiv aller bisher erschienenen Printausgaben sowie eine Titel-Suchmaschine mit ca. 38.000 Einträgen – ein unverzichtbares Werkzeug für Rechtsanwälte und Medien-Unternehmen!
Titelschutz, Marke und Urheberrecht: Was schützt was?
Diese drei Begriffe werden oft in einen Topf geworfen, sie schützen aber Verschiedenes.
Der Titelschutz schützt den Namen eines konkreten Werkes, also den Buchtitel, den Zeitschriftennamen, den Filmtitel oder den Namen einer Software. Er entsteht mit dem Erscheinen des Werkes, lässt sich durch eine Titelschutzanzeige vorverlegen und verlangt keine Eintragung bei einem Amt.
Die Marke schützt ein Zeichen für Waren und Dienstleistungen, unabhängig von einem einzelnen Werk. Sie wird beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, kostet Gebühren und gilt zunächst zehn Jahre. Wer einen Namen nicht nur für ein Werk, sondern für eine ganze Reihe oder ein Unternehmen sichern möchte, kommt an ihr nicht vorbei.
Das Urheberrecht schützt das Werk selbst, also den Text, die Musik oder den Film. Den Titel schützt es nicht. Es entsteht mit der Schöpfung und muss nirgends angemeldet werden.
In der Praxis ergänzen sich die drei. Ein Buch ist urheberrechtlich geschützt, sein Titel wird über den Titelschutz gesichert, und wenn daraus eine Reihe werden soll, kommt eine Marke hinzu. Ob ein Titel überhaupt noch frei ist, klärt vorab eine Titel- und Markenrecherche.
Für wen sich eine Titelschutzanzeige lohnt
Eine Titelschutzanzeige lohnt sich immer dann, wenn zwischen der Idee für einen Titel und dem Erscheinen des Werkes Zeit vergeht. Genau in dieser Zeit ist der Titel ungeschützt.
Typisch sind Verlage, die ein Buch oder eine Zeitschrift planen, Film- und Fernsehproduktionen mit langer Vorlaufzeit, Software- und App-Anbieter, Podcast- und Hörspielproduktionen sowie Agenturen, die einen Titel für einen Kunden sichern. Auch Selbstverlegerinnen und Selbstverleger nutzen den Weg, weil er im Vergleich zu einer Markenanmeldung günstig ist und ohne Amtsverfahren auskommt. Welche Fragen dabei am häufigsten aufkommen, beantwortet unsere Seite Fragen und Antworten. Wer seinen Titel jetzt sichern möchte, kann die Titelschutzanzeige online beauftragen.
Urteil:KurzfassungLangfassung
