True Fruits wirbt mit SuperMario Design
Mit True Fruits Zimtstern hat der Smoothie-Hersteller True Fruits eine neue Sorte auf den Markt gebracht. Passend zum Zimtstern in der Flasche, ziert das Äußere der Flasche den weltweit bekannten Super-Stern aus der bunten Welt von Super Mario sowie eine an Super Mario-angelehnten Schriftzug. Ist da ein geniales Marketing oder doch eine Rechtsverletzung?
Das allseits bekannte Unternehmen „True Fruits“, gegründet 2006 in Bonn, hat schon seit langer Zeit einen festen Platz im Kühlregal bei vielen Supermärkten und Discountern. Die seltenen und kreativen Sondereditionen des Smoothie-Herstellers sorgen jedoch immer mal wieder für Aufsehen – so auch bei der aktuellen Winteredition.
True Fruits hat mit seiner limitierten Winteredition “Zimtstern“ erneut einen auffälligen, kreativen, aber auch möglicherweise problematischen Smoothie geschaffen. Die Glasflasche ist umhüllt mit einem von Wolken geprägten blauen Hintergrund auf welchem mittig ein gelber Stern, sowie der Schriftzug „Zimtstern“ zu lesen ist. Die Anspielung auf den Spiele-Klassiker „Super Mario“ vom japanischen Unternehmen „Nintendo“ mit dem ikonischen Stern und der bekannten Schriftart mit den bunten Buchstaben springt zumindest Gamern direkt ins Auge. Genau hier könnte aber das Problem liegen – denn eine Kooperation mit Nintendo scheint es (derzeit) nicht zu geben. (…)
Nintendo hat eine eingetragene Bildmarke mit dem klassischen „Super Mario“-Schriftzug, die bei dem europäischen Markenamt eingetragen ist (Markennummer: 1594401). Diese Marke, die als Basismarke in Japan registriert wurde, ist international auf die EU sowie weitere Staaten, wie Australien, Korea oder Großbritannien ausgeweitet worden. Der berühmte Schriftzug ist also auch in Deutschland durch markenrechtliche Bestimmungen geschützt. (…)
Neben dem Markenrecht kann durch das Zimtstern-Design von True Fruits das Lauterkeitsrecht betroffen sein. Das Lauterkeitsrecht regelt durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wie sich die einzelnen Marktteilnehmer verhalten müssen, damit sich niemand mittels irreführender oder aggressiver Geschäftspraktiken unangemessene Vorteile verschaffen kann. (…)
• www.wbs.legal