Unerlaubte Diskriminierung durch Auswahlmöglichkeit von zwei Geschlechtern
Das OLG Karlsruhe hat aktuell entschieden, dass es eine unerlaubte Diskriminierung darstellt, wenn in einem Online-Shop nur die Auswahlmöglichkeit von zwei Geschlechtern zur Verfügung steht. (…) Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim Online-Shopping nur zwischen den Anreden „Frau“ oder „Herr“ auswählen kann, wird unter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wegen des Geschlechts benachteiligt und in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Ein Anspruch auf Entschädigung eines deswegen geltend gemachten immateriellen Schadens besteht jedoch nicht, weil die festgestellte Diskriminierung im konkreten Fall nicht die dafür erforderliche Intensität erreichte. Mit dieser Begründung hat der 24. Zivilsenat des OLG Karlsruhe mit Urteil vom 14.12.2021 (Az. 24 U 19/21) einer Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des LG Mannheim keine Folge gegeben.
Die klagende Person, in deren Personenstandsdaten beim Standesamt „keine Angabe“ unter der Rubrik „Geschlecht“ eingetragen ist, hatte im Herbst 2019 auf der Website des beklagten Bekleidungsunternehmens Kleidungsstücke bestellt. Für die Registrierung und den Kauf war eine Auswahl zwischen den beiden Anreden „Frau“ oder „Herr“ erforderlich. Eine dritte Auswahl gab es zum damaligen Zeitpunkt nicht. (…) Die klagende Person macht aufgrund dieses Sachverhalts eine Entschädigung in Geld in Höhe von jedenfalls 2500 Euro sowie einen Unterlassungsanspruch geltend. Damit hatte sie aber weder außergerichtlich noch vor dem Landgericht Mannheim Erfolg. Dessen klageabweisendes Urteil vom 7.5.2021 hat das OLG Karlsruhe jetzt im Ergebnis bestätigt. (…)
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