Unterlassene Pfanderhebung ist Wettbewerbsverstoß
Für Einweggetränkeverpackungen gilt in Deutschland eine gesetzliche Pfandpflicht, die zur Sicherstellung der Rückführung und der anschließenden umweltgerechten Verwertung die Erhebung von mindestens 0,25 Euro je Verpackung sowie eine entsprechende Kennzeichnung vorschreibt. Dass ein Verstoß gegen diese Pfandpflicht auch wettbewerbsrechtlich geahndet werden kann, entschied nun das LG Berlin.
I. Der Sachverhalt
Ein Unternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt im Online-Handel hatte über seinen Online-Shop Anfang 2022 selbst hergestellte Säfte in Einweg-Plastikflaschen vertrieben, ohne darauf Pfand zu erheben.
Ein Wettbewerbsverband rügte die fehlende Pfanderhebung als Verstoß gegen die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen aus § 31 Abs. 1 des Verpackungsgesetzes, sah darin gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß und verklagte das Unternehmen nach erfolgloser Abmahnung wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung.
Dem hielt das beklagte Unternehmen entgegen, von den Pfandpflichten aufgrund der Übergangsregelung nach § 38 Abs. 7 VerpackG befreit gewesen zu sein. Nach der genannten Vorschrift durften Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die ab dem 1. Januar 2022 erstmals der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen unterlagen und bereits vor dem 1. Januar 2022 vom Hersteller in den Verkehr gebracht wurden, bis zum 1. Juli 2022 von jedem weiteren Vertreiber auf allen Handelstagen bis an den Endverbraucher abgegeben werden, ohne dass das Pfand erhoben werden musste. (…)
II. Die Entscheidung
Mit Urteil vom 27.04.2023 (Az. 91 O 85/22) gab das angerufene LG Berlin der Klage auf Unterlassung vollumfänglich statt.
Indem das beklagte Unternehmen auf die Einwegplastikflaschen für den Saft kein Pfand erhob, verstieß es gegen § 31 Abs. 1 VerpackG. (…)
III. Fazit
Einweggetränkeverpackungen sind grundsätzlich (mit wenigen Ausnahmen) pfandpflichtig.
Wer online oder offline Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen vertreibt, hat zwingend den gesetzlichen Pfandbetrag zu erheben.
Online ist der Pfandbetrag hierbei im Rahmen von Preisangaben nicht als Bestandteil des Gesamtpreises, sondern separat auszuweisen.
Zusätzlich muss auf die Einweg-Eigenschaft der Getränkeverpackung online besonders hingewiesen werden. (…)
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