Urheber von Stock-Fotos muss nicht genannt werden
(…) Die in den AGB eines Microstock-Portals enthaltene Klausel, die einen Verzicht des Urhebers auf sein Recht zur Namensnennung vorsieht, ist wirksam. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 29.9.2022, Az. 11 U 95/21). (…)
Eine Fotolia-Kundin verwendete ein auf dem Portal angebotenes Lichtbild auf ihrer Webseite als Hintergrund, ohne den Fotografen als Urheber zu benennen. Der Fotograf (…) verlangte von der Website-Betreiberin, es zu unterlassen, das Lichtbild ohne Urheberbenennung zu nutzen und wegen der bereits erfolgten Verletzung Schadensersatz an ihn zu zahlen. Das Landgericht wies die Klage jedoch ab. Auch die Berufung vor dem OLG Frankfurt a.M. blieb nun ohne Erfolg. Denn nach Auffassung der Richter hatte der Fotograf im Rahmen des mit Fotolia geschlossenen Upload-Vertrags auf das Recht zur Urheberbenennung verzichtet. (…)
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