US-Plattform verletzt Urheberrecht
Der Deutsche Urheberrechtsschutz darf nicht durch eine US-Internetplattform umgangen werden. Das entschied das OLG Frankfurt a. M. in einem Urteil vom 30.04.2019 (AZ 11 O 27/18). Zudem haftet auch der Geschäftsführer. Die Betreiberin einer US-E-Book-Plattform haftet für Urheberrechtsverletzungen in Deutschland, wenn in deutscher Sprache angebotene Werke nach deutschem Urheberrecht noch nicht gemeinfrei sind und die Betreiberin sich die von Dritten auf der Plattform eingestellten Werke „zu eigen“ gemacht hat. Zudem haftet auch der Geschäftsführer, wenn er trotz der bestimmungsgemäßen Ausrichtung der Webseite auch auf deutsche Nutzer lediglich eine Prüfung US-amerikanischen Urheberrechts veranlasst hat.
Der Fall
Die Klägerin ist ein Verlag und gibt unter anderem Werke der Schriftsteller Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin heraus. Die Beklagte ist eine „non-for-profit-Corporation“ nach US-amerikanischem Recht. Sie betreibt eine auch in Deutschland abrufbare Webseite, deren Ziel die Veröffentlichung von in den USA gemeinfreien Werken ist. Auf der Homepage sind über 50 000 Bücher als E-Books kostenlos abrufbar, darunter 18 Werke der genannten drei Autoren auch in deutscher Sprache. Die Bücher werden von freiwillig für die Beklagte tätigen Dritten (sogenannten volunteers) auf der Plattform eingestellt. Die Beklagte veranlasst vor der Veröffentlichung eine Prüfung ausschließlich nach US-amerikanischem Urheberrecht.
• www.schweizer.eu / rundy