Vegane Produkte dürfen mit Fleischbegriffen benannt werden
(…) Immer mehr Menschen leben vegan. Das spiegelt sich auch in unseren Supermärkten wieder, denn das Angebot für vegane oder vegetarische Fleischersatzprodukte steigt stetig. So finden sich neben den üblichen Wurstwaren mittlerweile auch immer mehr vegane „Schnitzel“, „Frikadellen“ oder sonstiger pflanzlicher Fleischersatz.
Genau das dürfen Hersteller von veganen Produkten auch. Ein Mitgliedstaat darf die Verwendung von Begriffen wie „Wurst“ oder „Schnitzel“, die für die Bezeichnung von Fleischersatzprodukten üblich sind, nicht allgemein für die Benennung von veganen Produkten verbieten. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden (EuGH, Urt. v. 04.10.2024, Az. C438/23).
Hintergrund des Verfahrens war ein Fall aus Frankreich. Per Dekret hatte die französische Regierung die Benennung veganer Lebensmittel mit der jeweiligen für entsprechende Fleischprodukte üblichen, traditionellen Bezeichnung verboten. Das Verbot galt auch dann, wenn den Produkten die Zusatzinfo „pflanzlich“ oder „aus Soja“ beigefügt war.
U.a. die European Vegetarian Union und das US-Unternehmen „Beyond Meat Inc.“ klagten infolgedessen beim französischen Staatsrat auf Nichtigerklärung dieses Verbots. Nachdem auch dieser Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Lebensmittelinformations-Verordnung (EU)
Nr. 1169/2011 hegte, leitete er diese Frage an den EuGH weiter.
Und der EuGH urteilte nun, dass es ein EU-Mitgliedstaat nicht allgemein verbieten darf, für pflanzenbasierte Produkte übliche Begriffe der Fleischindustrie zu verwenden. Dies gilt zumindest immer dann, wenn der jeweilige EU-Staat selbst keine „rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung“ eingeführt habe. In solch einem Fall verstoße ein allgemeines Verbot gegen die Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. (…)
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