Vereine haften für randalierende Fans
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass sogenannte „Verbandsstrafen“ des DFB-Sportgerichts weiterhin zulässig sind. Es verstoße nicht gegen Grundsätze der Rechtsordnung (ordre public), dass hier ein Verein mit einer „Strafe“ belegt werde, wenn eigentlich randalierende Fans die Störungen verursacht hätten. Denn es handele sich überhaupt nicht um eine Strafe, sondern um eine Präventionsmaßnahme. Diese solle dafür sorgen, dass der Verein sich zukünftig mehr bemühe, Störungen der Fans zu verhindern (Beschl. vom 4.11. 2021, Az. I ZB 54/20).
Geklagt hatte der FC Carl Zeiss Jena e.V, ein Verein, der in der dritten Liga spielt. Bei einem Auswärtsspiel und zwei Heimspielen im Jahr 2018 brannten Personen im Fanblock des Vereins Pyrotechnik ab oder warfen Gegenstände in Richtung Spielfeld. Das Sportgericht des DFB belegte den Verein aufgrund dieser Vorfälle mit einer Geldstrafe in Höhe von 24 900 Euro. (…)
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