Verhandlungsauftakt am LG Münster: Neues vom gepfändeten Mops „Edda“
Der Streit um Mops-Dame „Edda“ beschäftigt nun auch die Justiz: Eine Frau aus NRW hat das Tier Ende 2018 auf eBay-Kleinanzeigen gekauft. Die Hündin wurde zuvor von der Stadt Ahlen bei einer Familie gepfändet, nachdem diese mit der Zahlung von Gebühren in Verzug geraten ist. Doch anstatt das Tier anschließend über die dafür vorgesehenen Kanäle zu versteigern, verkaufte der Gerichtsvollzieher den Hund kurzerhand über seinen Privat-Account auf eBay-Kleinanzeigen. Dabei behauptete er, der Hund sei kerngesund und vom Tierarzt untersucht – eine Lüge wie sich später herausstellen sollte. Edda hatte eine schwere Augenverletzung und einen Tierarzt hatte sie zuletzt kurz nach ihrer Geburt gesehen. Es folgten mehrere kostspielige Eingriffe, damit die Möpsin nicht ihr Augenlicht verliert. Diese Kosten möchte die Käuferin nun von der Stadt Ahlen ersetzt bekommen. Zunächst hat die Frau Klage vor dem Amtsgericht Ahlen erhoben. Mittlerweile wurde der Fall an das Landgericht Münster verwiesen. Des Weiteren macht die Käuferin auch Amtshaftungsansprüche gegen die Stadt Ahlen geltend. Sie will insbesondere klären lassen, ob die Pfändung des Hundes überhaupt rechtens war. Am 13.11.2019 war Verhandlungsauftakt im Fall Mops-Dame Edda, die inzwischen zu „Wilma“ umbekannt wurde. Zwar wird die spannendste Frage, ob der Mops überhaupt gepfändet werden durfte, nicht verhandelt, doch zumindest scheint es so, als hätte die Eigentümerin gute Chancen, Schadensersatz von der Stadt Ahlen zu erhalten. Jedenfalls müsse man sich als Käuferin darauf verlassen können, dass ein Hund, der als gesund, geimpft und entwurmt angeboten wird, auch zum Zeitpunkt des Verkaufs diese Eigenschaften inne hat. Hierzu wird aber nun zunächst ein Sachverständigengutachten eingeholt. Die Eigentümerin verlangt vor Gericht den Kaufpreis und die bisherigen Behandlungskosten zurück und möchte, dass die Stadt Ahlen auch künftige Kosten übernehmen muss. In diesem Fall spreche tatsächlich vieles dafür, dass die Käuferin nicht ausreichend informiert wurde.
• www.wbs-law.de / rundy