Verwechslungsgefahr bei Unionskollektivmarken: Halloumi gegen BBQLOUMI
EuGH, Urteil vom 05.03.2020 – C-766/18 P, Vorinstanz EuG.
Die Inhaberin der Unionskollektivmarke „Halloumi“ für Käse aus Zypern hat im Streit um die Eintragung der Unionsmarke „BBQLOUMI“ für Käse eines bulgarischen Herstellers einen Zurückverweisungs-Erfolg erzielt. Maßgeblich für die Verwechslungsgefahr ist auch ein höherer Ähnlichkeitagrad oder die Identität der mit der Kollektivmarke gekennzeichneten Waren.
Begründung
Der EuGH hält die Ansicht der Vorinstanz für falsch, dass die schwache Unterscheidungskraft einer älteren Marke das Vorliegen von Verwechslungsgefahr ausschließt. Somit hätte geprüft werden müssen, ob der geringe Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Marken durch den höheren Ähnlichkeitsgrad oder die Identität der mit ihnen gekennzeichneten Waren ausgeglichen wird. Da die vom Gericht vorgenommene Beurteilung dem Erfordernis einer umfassenden, der Wechselbeziehung zwischen den relevanten Faktoren Rechnung tragenden Beurteilung nicht genügt, hat das Gericht einen Rechtsfehler begangen.Infolgedessenhat der Gerichtshof das Urteil des Gerichts aufgehoben und die Rechtssache an das Gericht zurückverwiesen, damit es das Vorliegen einerVerwechslungsgefahr erneut prüft.
Die Vorgeschichte
Die Inhaberin der für Käse eingetragenen Unionskollektivmarke „Halloumi“, eine Stiftung für den Schutz des traditionellen zypriotischen Käses (Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi) erhob Widerspruch gegen das von einer Gesellschaft mit Sitz in Bulgarien unter anderem für Käse als Unionsmarke angemeldete Bildzeichen mit dem Wortbestandteil „BBQLOUMI“. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wies den Widerspruch mit der Begründung zurück, zwischen der angemeldeten Marke „BBQLOUMI“ und der älteren Kollektivmarke „Halloumi“ bestehe keine Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Herkunft der Waren. Die Inhaberin der Kollektivmarke focht die EUIPO-Entscheidung vor dem Gericht der Europäischen Union an. Das EuG bestätigte das EUIPO. Die Kollektivmarke habe eine schwache Unterscheidungskraft, da der Begriff „halloumi“ eine Käsesorte bezeichne. Eine Verwechslungsgefahr bestehe daher nicht. Dagegen legte die Inhaberin der Kollektivmarke ein Rechtsmittel ein.
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