Volkswagen verliert gegen Modellbauer
Die Volkswagen AG wollte einem fränkischen Modellbauhersteller verbieten lassen, den legendären Bulli T1 als Miniatur nachzubauen. Doch das LG Düsseldorf betonte, dass Verbraucher sehr wohl zwischen dem Original und einem Mini-Nachbau unterscheiden könnten.
Die fränkische Modellbaufirma Premium Classixx (inzwischen BB Services) baute Miniaturmodelle des legendären VW Bulli T1 (Baujahr 1950-1967) maßstabs- und originalgetreu im Miniaturformat nach und vertrieb diese. Die Preise reichten von 40 Euro bis zu 250 Euro. Ganz zum Missfallen des Autokonzerns Volkswagen.
VW vertrat die Ansicht, die Modellbauer täuschten die Bevölkerung über die Herkunft der Modellautos. Mit den nicht lizenzierten Modellen werde der gute Ruf des Autoherstellers ausgebeutet. Die Design-Ikone VW Bulli sei das gestalterische Erbe des Konzerns.
Das Landgericht Düsseldorf sah dies anders und machte nun klar, dass die Klage aus mehreren Gründen keine Aussicht auf Erfolg habe (Az. 12 O 172/16). Einerseits sei das Düsseldorfer Gericht gar nicht zuständig, da dort keine nachweisbare Verletzungshandlung stattgefunden habe. Auch sei die Klage VWs zu unbestimmt. Das Gericht sah zudem auch inhaltlich keinen Wettbewerbsverstoß. Es sei keine Rufausbeutung zu sehen. Die Verbraucher würden nicht über die Herkunft der Modelle getäuscht.
Dieser Streit zwischen Modellbauern und Automobilherstellern schien längst durch höchstrichterliche Urteile erledigt. Daher verwies das LG Düsseldorf auch auf ein bekanntes Urteil des Bundesgerichtshofs aus 2010 (Opel-Blitz II Urteil vom 14. Januar 2010, Az. I ZR 88/08).
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