VW Kunde bekommt nach Abgasskandal-Urteil Leasingraten erstattet – Ansprüche bei 3.0 L Motoren noch nicht verjährt
Das Landgericht Mönchengladbach sprach (…) einem Leasingnehmer Schadensersatz für einen manipulierten VW zu. Die Volkswagen AG als Autobauer, sowie die Audi AG als Motorhersteller brachten dem Gericht nach mit dem Touareg 3.0 V6 ein unzulässiges Fahrzeug in den Verkehr und fügten dem Kläger dadurch Schaden zu. Der Schadensersatz summiert sich aus allen bisher gezahlten Leasingraten plus Zinsen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung (AZ.: 6 O 394/18).
Der Kläger hatte im Juni 2015 mit der Volkswagen Leasing GmbH einen Leasingvertrag für einen VW Touareg 3.0 V6 abgeschlossen, für den er fortan eine monatliche Zahlung leistete. Das Fahrzeug war vom Abgasskandal betroffen und bekam deshalb ein Software-Update aufgespielt. Im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit dem Motor EA189, die den Abgasskandal ins Rollen gebracht hatten, droht bei VW Diesel Fahrzeugen mit größeren 3.0 L Motoren noch keine Verjährung. Auch in 2020 sind Schadensersatzklagen weiterhin möglich. Das Gericht sprach dem Kläger gemäß § 826 BGB Schadensersatz zu und warf sowohl VW, als auch Audi vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor, weshalb diese auch gemeinsam als Gesamtschuldner verurteilt wurden. Obwohl der Kläger nicht Eigentümer des Fahrzeugs war, hatte er einen Anspruch auf Schadensersatz. Auch Leasingnehmer können daher vom VW Abgasskandal betroffen sein und einen Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen. (…)
• Hahn Rechtsanwälte PartG mbB