Warnung vor Kaspersky bleibt bestehen
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des IT-Unternehmens Kaspersky gegen eine Warnung vor seinen Produkten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde ist bereits unzulässig (Beschluss vom 2.6.2022, Az. 1 BvR 1071/22).
Auslöser des Rechtsstreits ist eine Meldung des BSI vom 15.3.2022. Seitdem warnt es vor der Verwendung von Kaspersky-Virenschutzsoftware. Grund hierfür ist der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Das BSI befürchtet, dass in diesem Rahmen der russische IT-Hersteller Kaspersky mit Hauptsitz in Moskau selbst offensive Operationen durchführen könnte oder gegen seinen Willen gezwungen werden könnte, Zielsysteme in Deutschland anzugreifen und auszuspionieren. Deshalb warnt das BSI vor der Verwendung von Kaspersky Software und empfiehlt alternative Virenschutzsoftware zu verwenden.
Das russische Unternehmen sah sich dadurch in seinen Rechten verletzt und ging gegen die Warnung gerichtlich vor. Aber sowohl das Verwaltungsgericht Köln, als auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, urteilten zu Lasten des Unternehmens und ließen die Warnung bestehen. Gegen diese Beschlüsse reichte Kaspersky nun eine Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag in Karlsruhe beim BVerfG ein. Das BVerfG beschloss nun, das Gericht werde aufgrund von Unzulässigkeit nicht über die Verfassungsbeschwerde Kasperskys entscheiden. (…)
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