Werbeverbot kommt im Saarland
Als erstes Bundesland beschließt das Saarland ein Werbeverbot für Produkte, die nicht zum täglichen Bedarf oder zur Grundversorgung gehören. Es soll für alle Handelsbetriebe gelten, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten können. Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, müssen voraussichtlich mit einem Bußgeld zwischen 1000 und 10 000 Euro rechnen.
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger kommentierte dazu: „Die freiwillige Selbstverpflichtung hat nicht bei allen zu einem Umdenken geführt – viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip weiter öffnen dürfen, haben auch in den vergangenen Tagen nicht auf teilweise umfangreiche Werbemaßnahmen verzichtet. Das führt nicht nur zu größeren Kundenströmen, während unser drängendstes Ziel noch immer lautet, Kontakte zu vermeiden. Es ist auch unsolidarisch den Fachgeschäften gegenüber, die zurzeit geschlossen bleiben müssen.“ Letztendlich seien Bußgelder für die Dauer des Lockdowns das einzige Instrument, um groß angelegter Werbung entgegenwirken zu können. „Auch wenn das Wichtigste für unseren Handel nach wie vor eine Öffnungsperspektive ist: Für die Dauer des Lockdowns brauchen wir mehr Gerechtigkeit in der Branche. Das ist auch eine Frage der Solidarität.“ Einzelhändler, die geschlossen sind, dürfen weiterhin ihr Angebot im Rahmen von Click-and-Collect anbieten und bewerben.
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