Zur Bekämpfung von Straftaten und Eingriff in Grundrechte
Zum Schutz der Werke, an denen ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht besteht, vor Rechtsverletzungen im Internet wurden in einem französischen Dekret zwei Verarbeitungen personenbezogener Daten vorgesehen. Die erste besteht darin, dass Einrichtungen der Rechteinhaber IP-Adressen sammeln, die in Peer-to-Peer-Netzen zur Begehung solcher Rechtsverletzungen genutzt worden zu sein scheinen, und sie der Hohen Behörde für die Verbreitung von Werken und den Schutz von Rechten im Internet (Hadopi) zur Verfügung stellen. Die zweite umfasst u. a. den Abgleich der IP-Adresse mit den Identitätsdaten ihres Inhabers durch die Internetzugangsanbieter auf Ersuchen der Hadopi. Diese Datenverarbeitungen ermöglichen es der Hadopi, gegen die identifizierten Personen ein Verfahren einzuleiten, bei dem pädagogische und repressive Maßnahmen kombiniert werden und das in den gravierendsten Fällen zur Befassung der Staatsanwaltschaft führen kann.
Vier Vereinigungen zum Schutz der Rechte und Freiheiten im Internet haben den französischen Conseil d’État (Staatsrat) mit einer Klage auf Nichtigerklärung des fraglichen Dekrets befasst. (…)
Das Plenum des Gerichtshofs entscheidet, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen nicht zwangsläufig einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellt. Eine solche Vorratsspeicherung ist zulässig, wenn die nationale Regelung Speichermodalitäten vorschreibt, die eine wirksame strikte Trennung der verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten gewährleisten und es damit ausschließen, dass genaue Schlüsse auf das Privatleben der betreffenden Person gezogen werden können.
Der Gerichtshof fügt hinzu, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die es gestattet (…), eine Person zu identifizieren, die im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, Zugang zu den einer IP-Adresse zuzuordnenden Identitätsdaten zu gewähren (…).
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-470/21
• Europäischer Gerichtshof