Von Amazon bis zu Ebay-Kleinanzeigen gibt es inzwischen diverse Plattformen, auf denen von Lebensmitteln bis zu elektronischen Geräten fast alles zum Verkauf angeboten wird. Gerade bei eher unscheinbaren Geräten, wie USB-Sticks oder Speicherkarten für Handys oder Digitalkameras gab es dabei lange Zeit erhebliche Unsicherheiten für die Marktplatzbetreiber.
Müssen Händler auf Online-Marktplätzen wie Amazon Verbraucher über Herstellergarantien informieren? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit zwischen dem Online-Händler „absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG“ und einem Konkurrenzunternehmen.