Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ist vor dem LG Köln erneut gegen eine Berichterstattungen der „Bild“ vorgegangen – auch dieses Mal mit Erfolg. Das Boulevard-Blatt muss es unterlassen, weiter darüber zu schreiben, dass der Kardinal über die Personalakte eines umstrittenen Pfarrers informiert war, der später befördert wurde.
Der Kölner Erzbischof Kardinal Woelki ist gegen die Berichterstattung der „BILD“-Zeitung über ihn vorgegangen. Er sah in einigen Artikeln über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Bistum Köln seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Das Landgericht (LG) Köln hat der Klage wegen Unterlassung der Nutzung ihres Namens und Bildnisses der weltberühmten „Rock-Röhre“ Tina Turner (Klägerin) mit ihrem unnachahmbaren lebendigen Stimmen-Timbre stattgegeben gegen die Produzentin (Beklagte) (…).
(…) Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das dem Bundeslandwirtschaftsministerium untersteht, und der Transparenz-Plattform „FragDenStaat“ hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde des BfR gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen.